Rechtsstaatlichkeit in Ungarn: Europaparlament stimmt über Klage zur Freigabe von Geldern für Viktor Orbán ab 

Am Donnerstag, 18. Januar entscheiden die Mitglieder des Europäischen Parlaments, ob sie die Europäische Kommission wegen der im Dezember getroffenen Entscheidung, mehr als 10 Milliarden Euro an zuvor blockierten Fördergeldern an Ungarn auszuzahlen, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Dieses Geld gehört zu einer Summe von gut 32 Milliarden Euro, die zuvor wegen Rechtsstaatsverstößen der ungarischen Regierung eingefroren wurden. 

Die Resolution mit dieser Forderung wird von den demokratischen Fraktionen unterstützt. Erhält die Resolution eine Mehrheit, wird der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vorbereiten. 

 

Frau Metz, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

Wenn 10 Milliarden Euro an Orbán überwiesen werden, kann man nicht erwarten, dass das Europäische Parlament untätig zusieht. Orbán arbeitet weiter an der Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit und EU-Kommission und Rat verteilen Milliarden an den ungarischen Autokraten und Putin-Freund. Das darf nicht sein. Seine Regierung stellt eine große Bedrohung für den europäischen Zusammenhalt und die Rechtsstaatlichkeit in unserer Union dar. 

Die Grünen/EFA-Fraktion fordert schon seit Langem ein entschlossenes Handeln der EU-Kommission gegen die ungarische Regierung wegen deren Angriffe auf Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Das Europaparlament muss jetzt alle zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mittel einsetzen, um weitere Auszahlungen zu unterbinden. Der Deal im Dezember war naiv und basierte nicht auf tatsächlichen Reformbemühungen Ungarns. 

Die Freigabe der Milliarden erweist sich als  politisches Eigentor für Kommissionspräsidentin von der Leyen. Die Europäische Kommission muss alles dafür tun, dass die Werte- und Rechtsgemeinschaft Europas gewahrt wird. Mit solchen Rabatten auf den Rechtsstaat werden wir keinen Sinneswandel bei Orbán erreichen. Zeit, ihm die rote Karte zu zeigen und ihm das Mitspracherecht bei Ratsentscheidungen zu entziehen.” 

 

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