Tranzparenz

Um ihre Arbeit als Europaabgeordnete ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten eine sogenannte Allgemeine Kostenvergütung («General expenditure allowance», kurz GEA). 2022 erhielten die Abgeordneten monatlich 4778€, um Ausgaben, die sich aus ihrer parlamentarischen Tätigkeit ergeben, tätigen zu können. Hierzu gehören z. B. Kosten für Büromiete und -verwaltung, Internet-Abonnements, Computer und Telefone, Organisation von Konferenzen und Ausstellungen, usw.

Nach den Regeln des Europäischen Parlaments ist das GEA Budget eine der wenigen Ausgaben der Abgeordneten, über die keinerlei Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Laufe eines Jahres bedeutet dies, dass fast 40 Millionen Euro von den Abgeordneten ohne Rechenschaftspflicht, Aufsicht oder Kontrolle ausgegeben werden. Dies summiert sich auf fast 200 Millionen Euro in einer Wahlperiode.

Deswegen hat die Fraktion der Grünen/EFA freiwillig strengere Regeln beschlossen, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht des GEA zu gewährleisten: Alle Grünen/EFA-Abgeordneten sollen ihre Belege mindestens bis zum Ende ihres Mandats aufbewahren. Ein Überblick über die Hauptausgaben nach Kategorien sollte jährlich veröffentlicht werden oder zumindest auf Anfrage erhältlich sein.

Außerdem haben sich die Grünen Abgeordneten selbst dazu verpflichtet, das nicht ausgegebene Geld aus dem GEA am Ende ihres Mandats an das Parlament, und damit an die Steuerzahler*innen, zurückzuzahlen.

 

GEA Ausgaben 2022

Von den gut 57.000 €, die 2022 als Teil des GEA zur Verfügung standen, wurden 46.191,38 € tatsächlich ausgegeben. 

Einer der größten Posten sind die Büro-Betriebskosten. Hierunter fallen die Anteile für Miete, Heiz- und Stromkosten usw., die ich für mein Büro in Luxemburg zahle, aber auch Telefon- und Internetrechnungen, Kosten für die Unterhaltung meiner Website oder Portogebühren.

Zur Kategorie „Büromaterial und Dokumente“ zählen Zeitungsabonnements, Bücher, Zeitschriften, Druckerpatronen, Papier, Stifte und was man sonst noch so zum Arbeiten braucht. Unter den Posten „Büroausstattung“ fallen Anschaffungs- und Reparaturkosten für Laptops, Handys und Zubehör, das wir für die Arbeit im Büro brauchen. Neben den Kosten, die für die Vorbereitung und Durchführung von Meetings und Events wie Konferenzen oder Diskussionsrunden anfallen, gibt es noch administrative Kosten, wie Kontoführungsgebühren oder die Bezahlung der Treuhandgesellschaft (fiduciaire), über die wie vom Parlament vorgeschrieben die Bezahlung meiner Lokalassistentin läuft. 

Manchmal fallen auch noch andere Kosten an, z.B. Teambuilding und Coaching Aktivitäten.

Eine grössere Ausgabe im Jahr 2022, die ich aus Transparenzgründen gesondert aufführen möchte, sind die Anwaltskosten, die ich mir mit 4 anderen grünen Kolleginnen für unsere Klage gegen die EU-Kommission teile, in der wir die Kommission dazu auffordern, die Verträge, die sie zur Beschaffung der Covid-Impfstoffe mit den Pharmaunternehmen abgeschlossen hat, offenzulegen. Hier könnt ihr mehr über den Fall erfahren. 

Auf der Grafik hier seht ihr, für was das Geld aus dem GEA Budget 2022 ausgegeben wurde.

Neben der Allgemeinen Kostenvergütung gibt es noch andere Budgets, aus denen etwa die Reisen, die Abgeordnete im Rahmen ihres Mandats unternehmen, bezahlt werden. Hier könnt ihr mehr darüber erfahren.

 

Lobbyregister

Es ist wichtig, dass ich als Europaabgeordnete im ständigen Kontakt mit der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen bin, um mich mit ihnen über die Themen und Gesetze an denen ich arbeite auszutauschen. Interessenvertretung und Zugang zu gewählten Vertreter:innen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Es ist aber genauso wichtig, dass Bürger:innen nachvollziehen können, mit wem ihre Abgeordneten sich getroffen haben, und wer Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse hatte.

Europaparlament, Rat und EU-Kommission haben ein Transparenzregister für Lobbyisten eingerichtet. Es werden Organisationen aufgeführt, die Einfluss auf die Rechtsetzung und Politikgestaltung der EU-Institutionen nehmen möchten. Leider ist der Eintrag von Treffen mit Lobbyorganisationen im Europaparlament nur für Abgeordnete, die bestimmte Positionen bekleiden, Pflicht, z.B. Ausschussvorsitzende. Auch der Eintrag von Treffen mit Vertreter:innen von Ländern außerhalb der EU ist nicht vorgesehen. 

Wir Grünen im Europaparlament haben uns trotzdem dazu verpflichtet, alle unsere Treffen mit Lobbyist*innen ins Register einzutragen. Hier könnt ihr meine Besprechungen einsehen.

 



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Tilly Metz