Corporate Sustainability Reporting Direktive vom Europäischen Parlament verabschiedet:  Mehr Transparenz zum Schutz unserer Rechte und unseres Planeten

Heute haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet, die große europäische und in der EU tätige Unternehmen verpflichtet, einen Jahresbericht zu ihrer Corporate and Social Responsibility (CSR) zu veröffentlichen. Dies wird es der Öffentlichkeit und den Behörden ermöglichen, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt, die soziale Eingliederung und die Menschenrechte sowie die Korruptionsbekämpfung zu messen.

Tilly Metz, Abgeordnete von Déi Gréng im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Die Verabschiedung dieser Direktive ist ein wichtiger Schritt, um große Unternehmen in Zukunft stärker für die Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken auf Menschen und Umwelt in der ganzen Welt in die Verantwortung zu ziehen. Eine nachhaltige Unternehmensführung ist absolut notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmenden, die Vielfalt und die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Klima und Umwelt zu schützen. Transparenz ist hier ein wichtiges Instrument. Die größten Umweltverschmutzer, wie Öl- und Gasunternehmen und Zementhersteller, werden verpflichtet, ihre Klimaziele und Pläne zur Reduzierung ihrer absoluten Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Dies ist ein Sieg im Kampf gegen den Klimawandel. Positiv ist auch, dass dank der Grünen Fraktion eine Überprüfungsklausel in die Direktive integriert wurde, die es ermöglicht, das Feld der betroffenen Unternehmen noch zu erweitern.

Aber wir müssen noch weiter gehen. In ihrer jetzigen Form schützen uns diese Rechtsvorschriften nicht vor dem Greenwashing der großen Unternehmen. Das liegt daran, dass der Rat sich gegen die Anwendung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regeln und für einen zu großen Interpretationsspielraum bei den zu veröffentlichenden Informationen ausgesprochen hat. Sie muss durch weitere europäische Maßnahmen, wie etwa die Due Diligence Direktive, die sich aktuell auf dem europäischen Instanzenweg befindet, ergänzt werden.“

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