Straßburg, den 3. Mai 2022

Pressemitteilung

Stärkung der europäischen Demokratie: Europäisches Parlament will ab 2024 transnationale Listen für EU-Wahlen

Am heutigen Dienstag, dem 3. Mai, hat das EU-Parlament für einen großen Fortschritt für die europäische Demokratie gestimmt. Kernstück des vom Parlament ausgehenden Reformvorschlages für die nächsten EU-Wahlen ist die Idee transnationaler Listen, über die 28 zusätzliche EU-Abgeordnete in einem gesamteuropäischen Wahlkreis gewählt werden. Dies würde den Wähler:innen ermöglichen, zusätzlich zu ihrer derzeitigen Stimme für nationale Parteien, auch für europäische Parteien und Bewegungen mit demselben Programm und denselben Kandidat:innen in der gesamten EU zu stimmen. Für das EU-Parlament wären die Spitzenkandidat:innen dieser unionsweiten Liste dann auch Anwärter:innen für den Posten des oder der Kommissionspräsident:in.

Die grüne EU-Abgeordnete Tilly Metz kommentiert:

Es ist ein historischer Tag für die Europäische Union und man konnte die Emotion bei der Abstimmung im Plenarsaal wahrlich spüren. Das Europäische Parlament hat heute mal wieder bewiesen, dass es die treibende Kraft für die Weiterentwicklung des europäischen Projektes ist. Transnationale Listen wären ein großer Schritt für die europäische Demokratie und die Legitimität des Postens an der Spitze der EU-Kommission. Sie ist zudem eine der Kernforderungen, die im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas von den Bürgerforen ausgearbeitet wurde. Damit ist klar, dass sich die Bürger:innen eine Stärkung der europäischen politischen Debatte wünschen.

Das Parlament fordert für 2024 harmonisierte, inklusive und paritätische EU-Wahlen: alle Menschen in der EU sollen am Europatag, dem 9. Mai, ab einem Alter von 16 Jahren an den EU-Wahlen teilnehmen können. Moderne, inklusive Wahlen bedeuten auch eine gleichmäßige Repräsentation der Geschlechter auf den Listen, eine Forderung die im Reformvorschlag enthalten ist.

Stichwort inklusive Wahlen: Ich freue mich besonders über jene Textstellen des Reformvorschlages, die auf inklusive Wahlen in der EU pochen, mit angepassten Wahlprogrammen und -Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

Die Position der Mehrheit der EU-Abgeordneten ist klar, nun ist es an den Mitgliedstaaten, Mut zu mehr Europa zu zeigen und den Reformvorschlag zu befürworten.”

Hintergrund:

Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) wird versucht, das EU-Wahlrecht zu reformieren. So gab es auch in der letzten Legislaturperiode bereits einen Reformversuch, doch der Text, der weder länderübergreifende Listen noch verpflichtende Bestimmungen zur Genderparität enthielt, wurde schlussendlich von Spanien und Deutschland blockiert.

Mit dem laufenden Prozess der Konferenz zur Zukunft Europas gab es eine neue Dynamik, um eine sinnvolle Reform voranzutreiben. Die Reform des Europawahlrechts erfolgt nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren gemäß Artikel 223 des Vertrages zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), das dem EU-Parlament ein Initiativrecht einräumt. Eine Mehrheit im Rat muss dem Text dann noch zustimmen, bevor er dem EU-Parlament zur endgültigen Abstimmung vorgelegt wird.

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