Pressemitteilung

Brüssel, 22. April 2022

Transparenz: Grünen/EFA-Abgeordnete verklagen EU-Kommission auf Transparenz bei Covid-19-Verträgen

Die Grünen/EFA-Mitglieder Jutta Paulus, Tilly Metz, Margrete Auken, Michèle Rivasi und Kim van Sparrentak haben beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht und fordern Zugang zu den vollständigen Verträgen zum Kauf von Covid-19-Impfstoffen. Die Klage folgt auf die wiederholte Weigerung der EU-Kommission, ungeschwärzte Fassungen der Verträge vorzulegen. Die Schwärzungen machen es unmöglich, die Verträge zu verstehen. Transparenz schafft Vertrauen in die Fähigkeit der Institutionen, öffentliche Gesundheitsprogramme umzusetzen.

Tilly Metz, Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion im Sonderausschuss zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und Beteiligte an der Klage gegen die Europäische Kommission, kommentiert:

„Transparenz ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Covid-19. Die Weigerung der Europäischen Kommission, die Impfstoffverträge transparent zu machen, beeinträchtigt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit der EU-Kommission, in Handelsabkommen mit der Pharmaindustrie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen. Mit der Klage kämpfen wir für das Recht der Öffentlichkeit auf Information.”

Jutta Paulus, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Sonderausschuss zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und Beteiligte an der Klage gegen die Europäische Kommission, kommentiert:

Wir befinden uns noch immer in der Pandemie und müssen zudem gegen Fehlinformationen und Verschwörungsmythen kämpfen. Geheimhaltung ist ein Nährboden für Misstrauen und Skepsis und hat in öffentlichen Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen nichts zu suchen. Käufe, die mit öffentlichen Geldern getätigt werden, sollten mit öffentlichen Informationen einhergehen, insbesondere in Gesundheitsfragen. Wir setzen uns für das Recht der Öffentlichkeit auf Information ein.

Hintergrund:

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine Offenlegung der Preise für die Impfdosen, der Vorauszahlungen, der Bedingungen für das Spenden von Impfdosen, und der Verantwortlichkeiten und Entschädigungen. Sie akzeptieren die Argumente der EU-Kommission im Hinblick auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht und argumentieren darüber hinaus, dass es ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Offenlegung der Verträge gibt.

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