Brüssel, den 29. April 2021

Pressemitteilung

Gentechnik: Wir brauchen kein neues Gesetz – strenge Regeln müssen weiter für jede Art von Gentechnik gelten

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag, 29. April) ihre Studie zu neuen Gentechnikverfahren vorgestellt. Aus Sicht der EU-Kommission hat neue Gentechnik das Potenzial, zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion beizutragen, den Einsatz von Pestiziden verringern und die Ziele des Grünen Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erreichen. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Gentechnik-Gesetzgebung veraltet ist.

Bisher fallen alle Arten von Gentechnik unter die EU-Gentechnikregeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Bei diesem Ansatz zu bleiben, die Regeln nicht aufzuweichen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, fordern auch die Autorinnen und Autoren der neuen Studie “Genome-edited plants in the EU – A Scientific critique of Leopoldina and EASAC statements” im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion. Sollten mit neuen Techniken gentechnisch veränderte Pflanzen zukünftig nicht mehr unter die strenge EU-Regulierung fallen, werden gentechnisch veränderte Pflanzen ungekennzeichnet und ohne Risikoprüfung in Lebensmitteln landen.

Tilly Metz, grüne Europaabgeordnete und Schattenberichterstatterin für einen der drei Texte zur Gemeinsamen Agrarpolitik im Agrar-Ausschuss, kommentiert:

“ Die neuen Techniken bedeuten immer noch eine gentechnische Veränderung und sollten den gleichen Regeln unterliegen wie alle anderen Techniken. Die Europäische Kommission sollte sich nicht auf die Umdeutungsversuche der Saatgutindustrie einlassen. Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass die neuen gentechnischen Verfahren unter die Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht fallen. Dieses Urteil muss der Maßstab für die Europäische Kommission sein. Die Kommission muss sich außerdem an das Vorsorgeprinzip halten und darf nicht den Versprechungen von Saatgutkonzernen wie Bayer und BASF erliegen, die mit alten und neuen Gentechnikverfahren Geld verdienen.”

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 eindeutig festgestellt, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen unter die strengen EU-Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, sofern gentechnische Verfahren eingesetzt wurden, die hauptsächlich seit dem Erlass der EU-Richtlinie 2001 entwickelt wurden. Das betrifft auch neue gentechnischen Verfahren wie die so genannte „Genschere“ (CRISPR). Mit der neuen Technologie können bestehende Gene modifiziert werden, ohne dass neue Gene hinzugefügt werden.

Studie “Genome-edited plants in the EU – A Scientific critique of Leopoldina and EASAC statements”

Genome edited plants in the EU | Greens/EFA (greens-efa.eu)

Studie der Europäischen Kommission über neue genomische Techniken

EC study on new genomic techniques | Food Safety (europa.eu)

GMO-Umfrage (Diagramme) und Hintergrund

http://extranet.greens-efa.eu/public/media/file/1/6910

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