EU-Parlament gespalten zu neuer Gentechnik: Sicherheitsprüfung nein, Kennzeichnung ja

Das Europäische Parlament hat heute dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur teilweisen Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) zugestimmt. Die Kommission hatte vorgeschlagen, eine ganze Kategorie an genetisch modifizierten Pflanzen jeglicher Sicherheitsprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht zu entziehen. Das heutige Resultat überrascht: Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten hat sich für eine Kennzeichnungspflicht aller mit neuen genetischen Methoden modifizierten Pflanzen ausgesprochen. Gegen den Willen der konservativen Berichterstatterin hat das Parlament auch für eine Rückverfolgbarkeit und eine Rückrufbarkeit von genetisch modifizierten Pflanzen gestimmt. Für umfangreiche Sicherheitsprüfungen im Vorfeld gab es jedoch keine Mehrheit.

Die EU-Abgeordnete Tilly Metz, Mitglied des Umweltausschusses, kommentiert:

 

“Wir sind nicht für ein gänzliches Verbot neuer Gentechnik, sondern für eine europäische Regulierung genetisch modifizierter Pflanzen, die auf dem Vorsorgeprinzip beruht. Es besteht einfach kein Grund, die bestehenden Sicherheitsregeln für diese neuen genetischen Methoden aufzulockern. Das Vorsorgeprinzip fordert umfangreiche Sicherheitsprüfungen und eine strenge Kennzeichnungspflicht für genetisch modifizierte Lebensmittel. Wer keine Gentechnik auf dem Teller will, soll diese auch im Supermarkt erkennen können. Auf dem Punkt der Transparenz haben wir im Plenum gewonnen: alle mit neuen genetischen Methoden modifizierten Pflanzen sollen als solche gekennzeichnet sein.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die vom Parlament vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen die Verhandlungen mit dem Rat überleben, sollten die Mitgliedstaaten demnächst zu einer Verhandlungsposition kommen. Noch besser wäre es, die Mitgliedstaaten würden den Vorschlag der Kommission gänzlich verwerfen. Seit Jahren betreibt die Biotech-Industrie eine massive Lobbyarbeit in Brüssel, um die Politik davon zu überzeugen, dass neue Gentechniken einerseits das Wundermittel für alle Probleme in der Lebensmittelproduktion und andererseits völlig risikofrei sind. Die Europäische Kommission ist auf die Märchen der Industrie reingefallen und hat für eine willkürlich gewählte Anzahl an genetischen Veränderungen vorgeschlagen, jegliche Sicherheitskontrollen und Kennzeichnung fallen zu lassen.

Auch LandwirtInnen ringen zurecht den Alarm, denn es ist kein ausreichender Schutz gegen die Verunreinigung von Kulturpflanzen mit neuen gentechnisch veränderten Organismen vorgesehen. Vor allem der Bio-Sektor wäre in seiner Existenz bedroht, da Bio-Produkte weiterhin 100% gentechnikfrei bleiben müssen.”

 

Hintergrund:

Derzeit fallen genetisch veränderte Organismen unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für GVO, wodurch alle künstlich veränderten genetischen Materialien Sicherheitsprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass auch mit neuen Gentechniken modifizierte Organismen (CRISPR & co) also GVOs zu betrachten sind und deswegen unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften fallen.

Die Mitgliedstaaten versuchen aktuell noch, eine gemeinsame Position zum Kommissionsvorschlag anzunehmen, nachdem es im Dezember nicht zu einer Einigung kam. Die neue Luxemburger Regierung hatte sich im Dezember enthalten, während vorherige Luxemburger Regierungen sich stets konsequent gegen eine Deregulierung der Gentechnik eingesetzt haben.

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