Umstrittene Abstimmung im EU-Parlament: Bald ungekennzeichnete Gentechnik auf dem Teller?

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) zugestimmt. Teil des Vorschlages ist es, eine ganze Kategorie an genetisch modifizierten Pflanzen jeglicher Sicherheitsprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht zu entziehen.

Die EU-Abgeordnete Tilly Metz, Mitglied des Umweltausschusses, kommentiert:

“Die heutige Abstimmung ist ein schwerer, wenn auch voraussehbarer Schlag. Seit Jahren betreibt die Biotech-Industrie eine massive Lobbyarbeit in Brüssel, um die Politik davon zu überzeugen, dass neue Gentechniken einerseits das Wundermittel für alle Probleme in der Lebensmittelproduktion und andererseits völlig risikofrei sind. Die Europäische Kommission ist auf die Märchen der Industrie reingefallen und hat für eine willkürlich gewählte Anzahl an genetischen Veränderungen vorgeschlagen, jegliche Sicherheitskontrollen und Kennzeichnung fallen zu lassen.

Der Vorschlag, genetisch modifizierte Pflanzen völlig ungekennzeichnet in Umlauf zu bringen, ist ein Affront gegen das Recht europäischer VerbraucherInnen, Nein zu Gentechnik auf ihrem Teller sagen zu können. Auch LandwirtInnen ringen den Alarm, denn es ist kein ausreichender Schutz gegen die Verunreinigung von Kulturpflanzen mit neuen gentechnisch veränderten Organismen vorgesehen. Vor allem der Bio-Sektor wäre in seiner Existenz bedroht, da Bio-Produkte weiterhin 100% gentechnikfrei bleiben müssen.

Ich erwarte von der Luxemburger Regierung, dass sie sich für eine Regelung der Gentechnik im Sinne des Vorsorgeprinzips, mit einer strengen Risikoabschätzung und hoher Transparenz, ausspricht.”

 

Hintergrund:

Derzeit fallen genetisch veränderte Organismen unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für GVO, wodurch alle künstlich veränderten genetischen Materialien Sicherheitsprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass auch mit neuen Gentechniken modifizierte Organismen (CRISPR & co) also GVOs zu betrachten sind und deswegen unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften fallen.

Nach der heutigen Abstimmung im Umweltausschuss wird voraussichtlich im Februar das Plenum des Europäischen Parlaments über den Gesetzesvorschlag abstimmen. Die Mitgliedstaaten versuchen ebenfalls, eine gemeinsame Position zum Kommissionsvorschlag anzunehmen, nachdem es im Dezember nicht zu einer Einigung kam. Die neue Luxemburger Regierung hatte sich im Dezember enthalten, während vorherige Luxemburger Regierungen sich stets konsequent gegen eine Deregulierung der Gentechnik eingesetzt haben.

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