Fördergelder für Ungarn: EU-Parlament beschließt Klage gegen EU-Kommission

Heute, am 18. Januar 2024, hat das Europäische Parlament mit einer klaren Mehrheit eine Entschließung zu Ungarn angenommen. Das Parlament will ein Gerichtsverfahren gegen die Europäische Kommission einleiten, gegen der im Dezember 2023 beschlossenen Freigabe der Gelder an Ungarn, die zuvor wegen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eingefroren worden waren. Die Entschließung fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, festzustellen, ob eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte der Union im Sinne der europäischen Verträge (Artikel 7 Absatz) durch Ungarn vorliegt. Diese Prozedur könnte zu einem Verlust des Stimmrechts Ungarns führen.

Tilly Metz, Mitglied der Fraktion Die Grünen/EFA, kommentiert:

„Europäisches Engagement für den Erhalt von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten fängt vor der eigenen Haustür an. Mit der heutigen Abstimmung verurteilt das Europäische Parlament die Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn aufs Schärfste.  

​​Der Deal der Kommissionspräsidentin von der Leyen mit Regierungschef Orbán ist nicht legitim, da er nicht nicht auf tatsächliche Reformbemühungen Ungarns beruht. Wir bringen das jetzt vor den Europäischen Gerichtshof.

Es ist höchste Zeit, dass die übrigen Mitgliedstaaten Ungarn zur Rede stellen und gegebenenfalls das Stimmrecht Ungarns in Frage stellen. Gefährdete Gruppen, darunter Frauen, LGBTIQ+-Personen und Menschen mit Migrationshintergrund, sind weiterhin systematischen Rechtsverletzungen ausgesetzt.

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