Nature Restoration Law: EU findet Kompromiss für den Naturschutz

Am Abend des Donnerstag, 10. November sind die Verhandlungen („Trilog”) des Europäischen Parlaments mit dem Rat und der Europäischen Kommission über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in die letzte Runde gegangen und haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht unter anderem den Schutz von Moorlandschaften in Europa, Renaturierungsmaßnahmen auf 20% der europäischen Land- und Meeresflächen und zeitlich begrenzte, quantifizierte Wiederherstellungsziele für 2030, 2040 und 2050 vor, wodurch die Rechtsvorschriften für die Mitgliedstaaten wirksam und klar umsetzbar werden.

Der federführende Umweltausschuss des Europaparlaments wird voraussichtlich am 29. November über das Verhandlungsergebnis abstimmen, die finale Plenarabstimmung ist für Anfang des Jahres 2024 geplant.

 

Tilly Metz, Europaabgeordnete und Mitglied des Umweltausschusses, kommentiert:

„Es ist schon komisch, wenn die Mitgliedsstaaten beim Naturschutz ambitiöser als das Europäische Parlament sind und in Verhandlungen auf Verbesserungen pochen. Das war hier ganz klar der Fall und zeigt, dass das sonst so progressive Parlament in den letzten Monaten in Sachen Klima- und Naturschutz konservativer geworden ist. Dabei geht es bei der Nature Restoration Law doch gerade um die Konservierung und Wiederherstellung der Natur, wie unsere Eltern und Großeltern sie gekannt haben. 

Ich begrüße es natürlich, dass für dieses Gesetz eine Einigung zwischen Rat, Kommission und Parlament gefunden wurde, die deutlich ambitiöser ist als die Parlamentsposition von Juli. Der Kompromiss kommt zudem pünktlich vor Beginn der Weltbiodiversitäts- und der Weltklimakonferenz und ermöglicht es der Europäischen Union, eine globale Führungsrolle im Naturschutz zu übernehmen. 

Eine intakte Natur ist die Grundlage für Artenvielfalt, für Ernährungssicherheit und für die Existenz unserer Bäuerinnen und Bauern. Die größte Bedrohung für Landwirtschaft und Lebensgrundlagen sind der Klimawandel, Dürre, Brände und Flutkatastrophen, das dramatische Sterben der Arten und die Zerstörung der Natur.” 

 

Hintergrund

Der Vorschlag für ein europäisches Gesetz zur Restaurierung von natürlichen Ökosystemen und der Biodiversität ist Teil des Europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie und das erste große Naturschutzgesetz seit über 20 Jahren. Das Gesetz ist die Voraussetzung für das Erreichen der EU-Klima- und Artenschutzziele. Es soll der klimatisch und ökologisch bedingten Verschlechterung von Agrarböden und

Ökosystemen entgegensteuern, das fortschreitende Aussterben heimischer Arten bremsen und auch in Zukunft ausreichend Erträge für Landwirte und Landwirtinnen und bezahlbare Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher garantieren.

Die Verhandlungen über das Gesetz zur Rettung begannen im Juli. Bevor die Position des EU-Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen wurde, hatten die Christdemokraten mit einer groß angelegten Kampagne Stimmung gegen das geplante Gesetz gemacht und den Schulterschluss mit Rechtsaußen gesucht.

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