EU-Saatgutreform: Fortschritte für Vielfalt, aber weiterer Handlungsbedarf


Am Montagabend, 15. Juni, haben sich das Europäische Parlament, der Rat der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf eine neue Verordnung über pflanzliches Vermehrungsmaterial (Saatgut) geeinigt.

Die Einigung enthält einige Verbesserungen für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa. Erleichterungen bei Notifizierung, Etikettierung und Vermarktung können dazu beitragen, die Arbeit mit Saatgutvielfalt und Erhaltungssorten zu unterstützen. Positiv ist auch, dass die EU-Öko-Verordnung unverändert bleibt und damit ein wichtiger Rahmen für den ökologischen Landbau erhalten wird.

Gleichzeitig bleibt der Kompromiss hinter den Erwartungen zurück. Wichtige Anliegen wie mehr Transparenz bei neuen Züchtungstechniken und stärkere europäische Schutzmaßnahmen bei herbizidtoleranten Sorten wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Auch der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen LandwirtInnen bleibt weiterhin zu stark eingeschränkt, obwohl genau dieser Austausch entscheidend für lebendige Vielfalt in der Landwirtschaft ist.

Für Tilly Metz, stellvertretendes Mitglied im Landwirtschaftsausschuss, steht dabei ein grundsätzlicherer Punkt im Mittelpunkt: Vielfalt ist keine Randfrage, sondern die Grundlage unserer Ernährungssysteme. Sie kommentiert:

„Für Vielfalt auf unseren Tellern und in der Natur brauchen wir auch Vielfalt beim Saatgut. Wenn wir uns aber anschauen, welche Auswahl in unseren Supermärkten – etwa in der Gemüsetheke – heute angeboten wird, wird schnell klar: Vieles sieht gleich aus, ist standardisiert und das ganze Jahr über verfügbar. Das ist kein Zufall.

Denn große Konzerne bestimmen heute maßgeblich, was angebaut, gehandelt und verkauft wird. Genau deshalb ist die Reform der EU-Saatgutgesetzgebung so entscheidend – sie ist unsere Chance, die Samenvielfalt in Europa zu schützen und zurückzugewinnen.

Die erzielte Einigung im Trilog ist ein gemischtes Ergebnis. Es gibt Fortschritte für die Saatgutvielfalt in Europa: Die Rahmenbedingungen für Erhaltungsnetzwerke, Genbanken und Erhaltungssorten werden verbessert, und auch die ökologischen Saatgutregeln bleiben unangetastet. Gleichzeitig bleibt der Kompromiss hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Vielfalt wirklich zu sichern. Wichtige Forderungen nach mehr Transparenz bei neuen Züchtungstechniken und nach klaren europäischen Schutzmaßnahmen bei herbizidtoleranten Sorten wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Auch beim Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Landwirt*innen bleiben weiterhin unnötige Einschränkungen bestehen.

Insgesamt bietet die Einigung aber eine gute Basis für die Saatgutvielfalt der Zukunft und unterstützt damit Erhaltungsinitiativen und Landwirtinnen und Landwirte dabei, ihre wichtige Arbeit auch künftig fortzuführen.“

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