Besserer Schutz für Haustiere: EU-Parlament beschließt neue Regeln für Hunde und Katzen  


Am heutigen Dienstag, 28. April, wird das EU-Parlament einen wichtigen Schritt hin zu einheitlichen Standards für Zucht, Handel und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen setzen: die Abgeordneten werden das Ergebnis der Verhandlungen mit Rat und Kommission zur Verordnung zum Schutz von Katzen und Hunden verabschieden und damit grünes Licht dafür geben, dass die Regeln bald EU-weit gelten. Erstmals werden damit umfassende EU-weite Regeln eingeführt, um den illegalen Handel einzudämmen und Tierwohl deutlich zu verbessern.

Der Handel mit Hunden und Katzen in der EU hat ein geschätztes Volumen von 1,3 Milliarden Euro jährlich, wobei rund 60 % der Tiere online verkauft werden. Fehlende Rückverfolgbarkeit begünstigt illegale Praktiken, schlechte Haltungsbedingungen sowie Risiken für Tier- und öffentliche Gesundheit. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an kommerzielle Akteure. Für private Tierhalterinnen und Tierhalter gilt im Wesentlichen nur die Pflicht zur Kennzeichnung ihrer Tiere.

Tilly Metz hat die Verordnung für ihre Fraktion der Grünen/EFA-Fraktion verhandelt und kommentiert die anstehenden Abstimmungen:

„Die Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen sendet ein klares Signal: Der illegale und tierschutzwidrige Handel mit Haustieren hat in Europa keinen Platz.

Mit der heutigen Abstimmung schaffen wir klare europäische Standards zum Schutz von Millionen von Hunden und Katzen. Es ist uns gelungen sicherzustellen, dass auch kleinere Zuchten erfasst werden und große Teile des Handels nicht länger unreguliert bleiben. Das ist entscheidend, um illegale Praktiken wirksam zu bekämpfen und das Tierwohl europaweit zu verbessern.

Ein zentraler Erfolg ist die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Die Mikrochip-Pflicht ist das wirksamste Instrument, um Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, illegale Netzwerke aufzudecken und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Dass dieses System nun EU-weit ausgeweitet und langfristig auch auf Katzen angewendet wird, ist ein großer Fortschritt – auch wenn die Übergangsfristen lang sind.

Zudem verbieten wir schädliche Zuchtpraktiken wie Inzucht, Qualzuchten oder die Zucht von Wildtier-Hybriden. Damit stellen wir klar: Tierwohl darf nicht länger dem Profit untergeordnet werden.

Auch wenn wir nicht alle unsere Ziele vollständig erreichen konnten – insbesondere bei strengeren Zulassungsverfahren für Zuchtbetriebe – ist das Gesamtergebnis ein starkes und ausgewogenes Regelwerk. Es verbessert die Bedingungen für Tiere, sorgt für faireren Wettbewerb unter Züchterinnen und Züchtern und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Katzen und Hunde sind auch in Luxemburg die beliebtesten Haustiere, mit rund 103.000 Katzen und über 72.000 Hunden. Für ihre Halterinnen und Halter bedeutet die neue EU-Verordnung mehr Transparenz, mehr Sicherheit und besseren Schutz für ihre Tiere.“

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