Am heutigen Dienstag, 21. April, hat der Gerichtshof der Europäischen Union Ungarns Anti-LGBTQ+-Regeln gekippt. Viktor Orbán hatte Erwähnungen von Homosexualität in für Kinder zugänglichen Medien verboten und Pride-Märsche untersagt. Ungarn hat damit gegen EU-Recht verstoßen, indem es Kindern den Zugang zu LGBTQ+-Inhalten verwehrte, stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest und verpflichtete Budapest, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen aufzuheben.
Der Fall betrifft ein ungarisches Gesetz aus dem Jahr 2021, das die „Förderung“ von Homosexualität und Geschlechtsangleichung in für Kinder zugänglichen Medien einschränkt oder verbietet. Budapest führte dieses Gesetz ein, als es die EU-Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste sowie deren Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor „schädlichen“ Inhalten in nationales Recht umsetzte.
Tilly Metz, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion, hatte im vergangenen Jahr am Pride-Marsch in Budapest teilgenommen und begrüßt das Urteil ausdrücklich:
„Das heutige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein klares und längst überfälliges Signal: Die Diskriminierung von LGBTIQ+-Menschen hat in der Europäischen Union keinen Platz.
Als Europäische Union stehen wir für Gleichheit, Würde und Freiheit – Werte, die nicht verhandelbar sind. Die Entscheidung des Gerichtshofs verpflichtet Ungarn, diese Prinzipien endlich zu respektieren und die rechtswidrigen Einschränkungen zurückzunehmen.
Wir müssen jetzt sicherstellen, dass dieses Urteil konsequent umgesetzt wird. Der Schutz von Minderheiten und insbesondere von LGBTIQ+-Personen ist ein Gradmesser für den Zustand unserer Demokratie. Ich hoffe, dass der politische Wandel in Ungarn nun auch zu konkreten Verbesserungen für die LGBTIQ+-Community führt und ein neues Kapitel des Respekts und der Gleichberechtigung einleitet.“