Am heutigen Dienstag, 9. Februar, stimmen die Mitglieder des Europaparlaments erneut über die Schutzklausel-Verordnung im Zusammenhang mit dem EU-Mercosur-Handelsabkommen ab – dieses Mal über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission.
Tilly Metz, stellvertretendes Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, wird sich bei der Abstimmung enthalten. Auch wenn sie das Abkommen weiter ablehnt und die Untersuchung durch den Europäischen Gerichtshof abwartet, stellt das Ergebnis dieser Verhandlungen eine verpasste Chance dar. Sie kommentiert:
„Meine Fraktion konnte in den Verhandlungen mit Rat und Kommission entscheidende Verbesserungen durchsetzen, darunter niedrigere Schwellenwerte zur Einleitung von Untersuchungen (von 10 % auf 5 %) sowie eine Klausel zur Gegenseitigkeit. Ich bedauere jedoch, dass Kommission und Rat eine verbindliche Bezugnahme auf die Gegenseitigkeit von Standards abgelehnt haben – ein zentrales Anliegen, insbesondere für Landwirtinnen und Landwirte.
Für mich ist klar: Politische Erklärungen allein reichen nicht aus, um faire Bedingungen sicherzustellen. Schutzklauseln müssen robust, rechtssicher und wirksam sein, um die luxemburgischen und europäischen Landwirtinnen und Landwirte wirklich zu schützen.
Die Schutzklausel ist kein Allheilmittel, und haben eher eine Alibi-Funktion, da sie die im Mercosur-Handelsabkommen vereinbarten Bedingungen nicht ändern und die Bedenken hinsichtlich fairer Wettbewerbsbedingungen angesichts der Unterschiede in den Standards nicht adressiert. Die Schutzmaßnahmen greifen zudem erst nach einem langwierigen Verfahren; das bedeutet, dass Landwirtinnen und Landwirte zunächst unter unfairem Wettbewerb und Preisdumping leiden müssen, bevor Importe ausgesetzt werden können.“