EuGH-Prüfung des Mercosur-Abkommens: Standards, Vorsorgeprinzip und Rechtsstaatlichkeit


Am heutigen Mittwoch, 21. Januar, stimmt das Europäische Parlament über einen Entschließungsantrag ab, mit dem das EU-Mercosur-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof für eine rechtliche Prüfung vorgelegt werden soll.

Sollte der Antrag angenommen werden, wird das Ratifizierungsverfahren im Europäischen Parlament ausgesetzt, bis der Gerichtshof sein Urteil veröffentlicht. Die heutige Abstimmung fokussiert sich lediglich auf die Klarifizierung legaler Aspekte des Abkommens, nicht auf das Abkommen an sich.

Tilly Metz, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Während vor den Türen des Parlaments zahlreiche Bäuerinnen und Bauern ihrer Wut Ausdruck verleihen, haben die Abgeordneten im Parlament heute die Gelegenheit, das Abkommen noch einmal unter die Lupe nehmen zu lassen. Mit der Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Bindung an das Recht bekräftigen und zeigt, dass in demokratischen Prozessen, Parlamente nicht einfach so übergangen werden sollten.

Wenn Konservative vom Fach wie Landwirtschaftsministerin Martine Hansen nicht einmal sicher wissen, welche Konsequenzen das Abkommen für die luxemburgische Landwirtschaft haben wird, wäre ein zweiter Blick sicherlich nicht verkehrt.

Übereilte Panik-Entscheidungen, im verzweifelten Versuch, Trump Einhalt zu gewähren, könnten uns langfristig schaden. Der Gerichtshof muss prüfen, inwieweit der Rebalancierungsmechanismus, der den Mercosur-Staaten erlaubt, EU-Rechtsvorschriften anzufechten, mit EU-Recht und der regulatorischen Autonomie der Union vereinbar ist. Signale aus mehreren Mercosur-Ländern zeigen, dass dieser Mechanismus europäische Standards sowie die Entscheidungsfreiheit der EU schwächen könnte.

Zudem soll der Gerichtshof prüfen, ob das Abkommen mit dem in den europäischen Verträgen verankerten Vorsorgeprinzip vereinbar ist, das eine zentrale Grundlage unseres Ansatzes zum Schutz einer gesunden Umwelt und sicherer Lebensmittel bildet.

Schließlich ist es entscheidend, dass der Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Aufspaltung des Abkommens in zwei Texte entscheidet – eine Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf die für die Annahme erforderlichen Mehrheiten und auf die Beteiligung nationaler und regionaler Parlamente hat.“

 

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