EU–Mercosur: Schutzmaßnahmen lösen zentrale Probleme nicht


Am heutigen Dienstag, 16. Dezember, hat eine Mehrheit der Mitglieder des Europaparlamentes der bilateralen Schutzklausel des EU-Mercosur-Handelsabkommens für Agrarprodukte zugestimmt und dass nur wenige Tage, bevor Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Brasilienreise zur Unterzeichnung des Abkommens plant. Eine erste interinstitutionelle Verhandlung mit Rat und Kommission wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch stattfinden, eine Einigung wird jedoch erst im Januar erwartet.

Tilly Metz, stellvertretendes Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, kommentiert:

„Diese Schutzmaßnahmenverordnung wird – selbst in verbesserter Form – nichts an den eigentlichen, gravierenden Problemen des EU-Mercosur-Handelsabkommens ändern, sei es unfaire Wettbewerbsbedingungen für Landwirt*innen oder Risiken für die Umwelt. Ich lehne das Abkommen daher weiterhin klar ab.

Die Schutzmaßnahmen greifen erst nach einem langwierigen Verfahren; das bedeutet, dass Landwirt*innen zunächst unter unfairem Wettbewerb und Preisdumping leiden müssen, bevor Importe ausgesetzt werden können. Sie lösen weder die Sorgen der europäischen Landwirt*innen noch die Umwelt- und Nachhaltigkeitsprobleme im Zusammenhang mit Entwaldung und unterschiedlichen Produktionsstandards.

Wir Grüne bedauern, dass der Rat und der konservative Berichterstatter auf ein Schnellverfahren zur Annahme dieser Schutzmaßnahme gedrängt haben, obwohl dafür keinerlei rechtliche Dringlichkeit besteht. Schutzmaßnahmen sollten erst verabschiedet werden, wenn das Handelsabkommen vom Parlament ratifiziert und in Kraft gesetzt wird – zumal auch Mitgliedstaaten wie Frankreich weiterhin zögern. Als eines der Länder, in denen das Europäische Parlament seinen Sitz hat, sollte Luxemburg zudem dafür sorgen, dass das Verfahren nicht überhastet wird und das Parlament seine volle Mitentscheidungsrolle wahrnehmen kann.“

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