EU stärkt Schutz von Hunden und Katzen: Mehr Rückverfolgbarkeit und bessere Zuchtstandards


Am heutigen Dienstag, 25. November, haben EU-Parlament, Rat und Kommission eine Einigung für den Bericht zum Wohlergehen und der Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen gefunden. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, EU-Standards für den Handel und die Zucht und den Verkauf von Katzen und Hunden festzulegen. Der Rat hatte seine Position bereits im Sommer 2023 gefunden, im Parlament wurde der Bericht mehrheitlich im Juni beschlossen. Tilly Metz war die Berichterstatterin für die Grünen/EFA-Fraktion im Landwirtschaftsausschuss und für eine Stellungnahme des Umweltausschusses. Sie kommentiert:

„Heute haben wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Katzen und Hunden und gegen grausame Zuchtpraktiken getan. Mit der Verordnung haben wir erstmals auf EU-Ebene die Chance, wirksam gegen den illegalen Handel mit Katzen und Hunden vorzugehen und grausame Zuchtpraktiken zu beenden. Die Haltung, Zucht und der Verkauf dieser Tiere stellen mit einem geschätzten Jahresumsatz von 1,3 Milliarden Euro ein lukratives Geschäft dar. Ein erheblicher Teil entfällt dabei auf Kleinzuchten – umso wichtiger ist es, dass die neuen Regeln für tiergerechte Zucht- und Haltungsbedingungen umfassend greifen werden.

Künftig müssen Zuchtbetriebe in ganz Europa sicherstellen, dass Katzen und Hunde erst ab einem bestimmten Alter zur Zucht eingesetzt werden, dass sie ausreichend Platz, Beschäftigungsmöglichkeiten haben und Qualzuchten Teil der Vergangenheit werden. Zudem werden größere Zuchtbetriebe strengeren Zulassungs- und Kontrollverfahren unterliegen, um die Einhaltung der neuen Standards sicherzustellen.

Das wirksamste Mittel gegen illegalen Handel ist eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Katzen und Hunde in Europa. Diese kostengünstige Maßnahme ermöglicht die Rückverfolgung der Tiere, deckt kriminelle Netzwerke auf und entlastet die Kommunen. Die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung ist außerdem ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft und für Tierheime, die seit Jahren unermüdlich für diese Maßnahme kämpfen, auch wenn die Übergangsfristen sehr großzügig festgelegt wurden. Mit der neuen Verordnung kehren wir endlich den Trend des wachsenden illegalen Handels um und gehen einen wichtigen Schritt nach vorn.“

 

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