Heute hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsgültigkeit der EU-Mindestlohndirektive bestätigt. Zwar wurden einige Artikel aufgehoben, der Kern der Richtlinie bleibt jedoch bestehen.
Tilly Metz, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion, erklärt:
„Ich begrüße die Bestätigung der Rechtsgültigkeit der EU-Mindestlohndirektive durch den Gerichtshof, insbesondere die Anerkennung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Tarifbindung. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der weiteren Arbeit an europäischer Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zur Bekämpfung von Ungleichheiten. Mit der nun bestätigten Rechtssicherheit sollten die Mitgliedstaaten nicht zögern, sondern die vollständige Umsetzung der Richtlinie zügig vorantreiben.
Die Richtlinie hat bereits positive Auswirkungen gezeigt: Zwischen 2024 und 2025 stiegen die gesetzlichen Bruttomindestlöhne in nahezu allen Mitgliedstaaten, die sie umsetzen. Die EU-Kommission sollte dieses Urteil als Signal verstehen, die Standards für soziale und Arbeitsrechte weiter anzuheben und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zu unterstützen. Europa muss zu einem wahrhaften sozialen Europa werden – zum Wohle von Millionen Europäerinnen und Europäern, die auf faire Löhne überall in der EU zählen.“