Heute, Dienstag 6. Mai 2025, wird das Europäische Parlament über das Eilverfahren zur Öffnung der Habitat-Richtlinie abstimmen, wie im März von der EU-Kommission vorgeschlagen. Mit dieser Öffnung soll gezielt der Schutzstatus des Wolfes heruntergesetzt werden.
Sollte das Verfahren wie erwartet Zustimmung von einer Mehrheit der Abgeordneten finden, wird morgen über die Änderungsanträge der verschiedenen politischen Fraktionen abgestimmt werden und findet am Donnerstag, 8. Mai, die finale Abstimmung statt. Zu erwarten sind auch Anträge zur Herabsetzung anderer durch die Richtlinie geschützter Arten, wie Bären, Seehunde oder Biber.
Frau Metz und die Fraktion der Grünen/EFA unterstützen zwar die Abstimmung im Eilverfahren, jedoch lehnen sie die Herabsetzung des Schutzstatus für Wölfe sowie für andere Tierarten entschieden ab.
Tilly Metz, Europaabgeordnete und Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die Herabstufung des Schutzstatus suggeriert einfache Lösungen für komplexe Konflikte – doch es fehlt an stichhaltigen Belegen. Schon jetzt bieten bestehende Schutzkonzepte wirksame Möglichkeiten, um landwirtschaftlich gehaltene Tiere zu schützen und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Ein Rückschritt beim Artenschutz ist dafür weder notwendig noch gerechtfertigt.
Die Habitat-Richtlinie ist das Fundament der EU-Biodiversitätspolitik – ein zentraler Pfeiler des europäischen Umweltrechts und eine tragende Säule des Green Deal. Ihre Aufweichung öffnet die Tür für weniger Schutz nicht nur für Wölfe, sondern auch für andere streng geschützte Arten wie Bären oder Biber. Das wäre ein massiver Rückschritt für den Arten- und Umweltschutz in Europa.
Was hier unter dem Deckmantel politischer Opportunität von konservativen Kräften betrieben wird, ist ein gefährliches Spiel – auf Kosten der Natur und zulasten kommender Generationen.“
Joëlle Welfring, Abgeordnete von déi gréng, kommentiert:
„Es hat fast 100 Jahre gedauert, bis 2017 erstmals wieder ein Wolf in Luxemburg gesichtet wurde – ein Meilenstein im Artenschutz. Es ist äußerst bedauerlich, dass Luxemburg in den letzten Monaten seine einst führende Rolle im Natur- und Artenschutz innerhalb der EU zunehmend aufgibt. Diese Woche richten sich unsere Blicke auf die anderen fünf luxemburgischen Abgeordneten.“
Hintergrund: Die Habitat-Richtlinie (HD) von 1992 bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie das Fundament der EU-Biodiversitätspolitik und schützt zahlreiche gefährdete Arten und Lebensräume. Sie ist die Grundlage für das Natura-2000-Netzwerk, das größte Schutzgebietsnetz der Welt. Über tausend Arten, darunter Säugetiere, Reptilien, Amphibien, wirbellose Fische und Pflanzen werden durch die Richtlinie geschützt. Die Richtlinie soll nicht nur den weiteren Rückgang oder das Verschwinden dieser Arten und Lebensräume aufhalten, sondern auch dafür sorgen, dass sie sich langfristig erholen und gedeihen können.
Anfang Dezember 2024 wurde der umstrittene EU-Vorschlag zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention vom Ständigen Ausschuss angenommen. Die Änderung trat am 7. März in Kraft. Die Kommission konnte deshalb eine Angleichung des Wolfsstatus in der Habitat-Richtlinie (HD) vorschlagen. Um rechtskräftig zu werden muss diese Änderung im Mitentscheidungsverfahren vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden.