EU-Parlamentsabstimmung zu Entwaldung: Kursänderung der Konservativen gefährdet Bewohnbarkeit der Erde

Am morgigen Donnerstag, 14. November, wird das Europaparlament über die Verordnung über die Entwaldung (EUDR) abstimmen, genauer gesagt zu Bestimmungen zum Datum des Inkrafttretens.

Am 2. Oktober dieses Jahrs hatte die Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten der EUDR um 12 Monate zu verzögern. Die konservative EVP-Fraktion hat nun vergangene Woche 15 Änderungsanträge eingereicht, die wichtige Bestimmungen schwächen, große Händler von Verpflichtungen befreien und Schlupflöcher für Länder mit anhaltenden Entwaldungsproblemen schaffen würden. Um diese durchzubekommen, muss die EVP-Fraktion wiederum die extrem-rechten Abgeordneten auf ihre Seite ziehen.

Tilly Metz, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Wenn wir nichts gegen die Entwaldung unternehmen, werden lebenswichtige Urwälder zerstört, die für die Bewohnbarkeit unseres Planeten unerlässlich sind. Wir müssen Kurs halten und unsere Umweltgesetze und -verpflichtungen einhalten, wenn wir die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels abwenden wollen.

Die Öffnung dieses kürzlich verabschiedeten Gesetzes ist völlig unverantwortlich und untergräbt die Glaubwürdigkeit des politischen Entscheidungsprozesses der EU, und das zu einer Zeit, in der Gewissheit und globale Führung mehr denn je benötigt werden. Gerade jetzt, wo die UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan stattfindet muss die EU als historischer Hauptemittent zu ihren Versprechen stehen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen verantwortungsbewusst abstimmen und sich gegen die skandalösen Änderungsanträge der EVP aussprechen, die die jahrelange Vorbereitung von Unternehmen und Interessengruppen zunichtemachen würden. Solch eine Unbeständigkeit schadet Unternehmen, die sich bereits auf die neuen Regeln vorbereitet haben.

Sollten die Änderungen angenommen werden, fordern wir Ursula von der Leyen auf, den Vorschlag vollständig zurückzuziehen und die Verordnung wie ursprünglich beschlossen in Kraft treten zu lassen.“

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