Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil über die Klage von fünf Grünen/EFA-Abgeordneten verkündet, die Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den gemeinsamen Käufen von Covid-Impfstoffen fordern. Die Klage wurde im Jahr 2021 eingereicht, nachdem die Kommission sich wiederholt geweigert hatte, der Öffentlichkeit etwas anderes als stark geschwärzte Versionen der Covid-19-Impfstoff-Kaufverträge zur Verfügung zu stellen, wobei sie mit dem Geschäftsgeheimnis argumentierte. Die Fraktion der Grünen/EFA begrüßt, dass mit dem heutigen Urteil klargestellt wurde, dass die Kommission den Zugang zu bestimmten Elementen der Verträge zu Unrecht verweigert hat. Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt und festgestellt, dass die Kommission unter anderem nicht hinreichend dargelegt hat, warum der Zugang zu wichtigen Bestimmungen, wie z. B. über die Entschädigung für Schäden im Zusammenhang mit Impfstoffen und über Spenden und den Weiterverkauf von Impfstoffen, kommerzielle Interessen beeinträchtigen würde.
Tilly Metz, eine der Grünen/EFA-Abgeordneten, die die Klage eingereicht haben, kommentiert:
„Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, in der festgestellt wird, dass die Kommission keinen ausreichend umfassenden Zugang zu den Kaufverträgen für die Covid-Impfstoffe gewährt hat. In seinem heutigen Urteil erkennt der EuGH die Bedeutung angemessener Begründungen für die Ansprüche auf Untergrabung des Geschäftsvertrauens an. Der von der Kommission vorgebrachte Automatismus, Vertraulichkeit für so gut wie alles in den Verträgen zu fordern, wurde zurückgewiesen. Derartige Ansprüche können und sollten nur dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Zugang der Öffentlichkeit diese geschäftlichen Interessen tatsächlich und konkret beeinträchtigen könnte.
Es ist wichtig, dass das Gericht die Bedeutung angemessener Begründungen für den Schutz von Geschäftsinteressen bestätigt hat. Dieses Urteil ist für die Zukunft von Bedeutung, da die EU-Kommission voraussichtlich mehr gemeinsame Beschaffungen in Bereichen wie Gesundheit und möglicherweise auch Verteidigung durchführen wird. Die neue Europäische Kommission muss nun ihren Umgang mit Anträgen auf Zugang zu Dokumenten anpassen, um dem heutigen Urteil gerecht zu werden.“
Hintergrund: Das Gerichtsverfahren wurde von den Grünen/EFA-Europaabgeordneten Kim van Sparrentak, Tilly Metz, Jutta Paulus, Margrete Auken und Michele Rivasi initiiert.
Das Hauptargument der Klage ist die wiederholte Weigerung der Kommission, den Abgeordneten etwas anderes als stark redigierte und daher weitgehend unverständliche Versionen der Covid-19-Impfstoff-Kaufverträge zur Verfügung zu stellen. Die Grünen/EFA verlangten unter anderem Informationen über den Preis der Impfstoffeinheit, Vorauszahlungen, Haftung für Nebenwirkungen und Entschädigung, Weiterverkauf und Spenden, wobei sie die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses in Frage stellten oder ein überwiegendes öffentliches Interesse geltend machten. Während der Pandemie hatte das gesamte Parlament Transparenz bei Verträgen gefordert, aber lediglich die Mitglieder der Grünen/EFA verklagten die Kommission diesbezüglich.