Heute, am 12. September 2023, hat das Europaparlament seinen Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs mit einer Mehrheit von 483 Stimmen angenommen.
Die Verordnung konzentriert sich auf die Qualität und Sicherheit von Blut, Geweben und Zellen von der Spende bis zur Anwendung beim Menschen. Ausgenommen sind solide Organe und die Herstellung von aus Blut/Zellen gewonnenen Arzneimitteln und Geräten.
Frau Metz, grüne Berichterstatterin und Vize-Präsidentin des Gesundheitsausschusses, kommentiert:
“Die heutige Abstimmung wurde von den Patientenorganisationen mit Spannung erwartet. Es handelt sich um eine Aktualisierung, die für eine größere Sicherheit von Spender*innen und Empfänger*innen notwendig war. Ich freue mich, dass die neue Verordnung den Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende zu einem entscheidenden Prinzip macht, das auf europäischer Ebene eingehalten werden muss. Der Text hebt die Bedeutung der Solidarität im Gesundheitswesen und der Arbeit des öffentlichen Sektors in dieser Hinsicht hervor. Die neue Verordnung formalisiert auch eine stärkere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Plattform, die dem Informationsaustausch gewidmet ist.
Schließlich ist die Versorgung, insbesondere mit Plasma, eine wichtige Herausforderung für die europäischen Patient*innen. Das Parlament hat den Text daher so abgeändert, dass Europa über einen europäischen strategischen Autonomieplan verfügt, um die kontinuierliche Verfügbarkeit dieser Produkte zu gewährleisten.”