EU-Parlament: Abstimmungen über FitFor55-Paket

Heute, am Dienstag den 14. März, hat das Europäische Parlament über mehrere Gesetzestexte aus dem Fitfor55 Paket abgestimmt. Das Plenum nahm unter anderem die Parlamentsposition zur Direktive zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an und billigte die finalen Abkommen zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung) sowie zur “Effort Sharing”-Verordnung, welche die jährlichen nationalen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen festlegt. Damit sind weitere wichtige Schritte in Richtung der Klimaneutralität bis 2050 und der Erreichung der Ziele des Green Deals gemacht.

 

Direktive zur Energieeffizienz von Gebäuden 

Gebäude machen 40% des Energieverbrauchs und 36% der CO2-Emissionen der EU aus. Die Kommission schlägt vor, dass 15% der am wenigsten effizienten Gebäude in einem Mitgliedstaat innerhalb einer bestimmten Frist auf eine höhere Energieklasse umgerüstet werden. Spätestens 2050 sollten alle Gebäude Null-Emissions-Gebäude (ZEB) sein. Die Parlamentsposition sieht zudem vor, dass ab 2024 Heizkessel, die fossile Brennstoffe in Gebäuden verwenden, keine Subventionen mehr erhalten dürfen und fossile Brennstoffe bis 2035 vollständig aus Gebäuden entfernt werden müssen. Mitgliedstaaten müssen zudem nachhaltigere Baumaterialien fördern und konkrete Schwellenwerte zur Begrenzung von Emissionen in Gebäuden festlegen.

Tilly Metz, Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

“Energieeffiziente Gebäude sind ein Win-Win für Klima und Geldbeutel und einer der besten Instrumente, um langfristig Europas Energiebedarf drastisch zu senken. Besonders wichtig ist mir, dass in die Position des Parlaments starke soziale Schutzmaßnahmen eingeschrieben wurden, die dafür sorgen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen, die aktuell meist in schlechter isolierten und damit für sie teureren Gebäuden leben, von dieser Umstellung profitieren. Dafür fordern wir zum Beispiel, dass die Mitgliedstaaten ausreichende Mittel für Renovierungen sowie den Schutz vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen oder Zwangsräumungen garantieren.”

 

Verbindliche nationale Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (“Effort Sharing”-Verordnung)

Die Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation) ist eine EU-Rechtsvorschrift, die verbindliche jährliche Emissionsreduktionsziele für die Mitgliedstaaten festlegt. Sie umfasst Treibhausgas-Emissionen (sowohl CO2 als auch nicht CO2 Emissionen) aus dem Verkehr (mit Ausnahme der Luftfahrt und der nicht inländischen Schifffahrt), aus Gebäuden, der Landwirtschaft und Industrieanlagen. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung sieht die überarbeitete Verordnung vor, die Emissionen um von -30 auf -40% bis 2030 senken.

Tilly Metz: “Wir Grünen haben uns für eine Reduzierung der Emissionen um 55% bis 2030 eingesetzt, leider mussten wir uns aber mit der Erhöhung auf 40% zufriedengeben.  In den schwierigen Verhandlungen mit dem Rat landeten zudem zusätzliche Flexibilitäten für die Mitgliedstaaten im Text. Auch der Zugang zur Justiz für Bürger:innen und NGOs, wenn die Mitgliedstaaten ihre Ziele nicht einhalten, wurde im Vergleich zur Parlamentsposition eingeschränkt.  Ich hätte mir mehr Ambition vonseiten der Mitgliedstaaten gewünscht. Immerhin konnten wir ambitioniertere Zwischenziele bis 2030 durchsetzen.”

 

Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

Böden und Wälder spielen eine zentrale Rolle, um Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre zu reduzieren, indem sie diese binden. Die 2030-Ziele für den LULUCF-Sektor werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, tiefgreifende Reformen durchzuführen, um die derzeitige Schrumpfung dieser natürlichen Emissionsspeicher rückgängig zu machen. Der Rat und das Parlament haben das von der Kommission vorgeschlagene Ziel gebilligt, bis 2030 EU-weit einen Nettoabbau von -310 Mio. Tonnen CO2 zu erreichen, mit verbindlichen nationalen Zielen für jeden Mitgliedstaat. Dies sollte es der EU ermöglichen, bis 2030 eine Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen um etwa 57 % zu erreichen.

Tilly Metz: “Bei der LULUCF-Verordnung geht es darum, die Art und Weise zu ändern, wie wir Land nutzen: als Teil der Klimalösung, statt Beitrag zu Klimawandel und Biodiversitätsverlust. Natürliche Treibhausgas-Senken, also Wälder, gesunde Böden und Moore, müssen geschützt werden. Erstmals haben wir nun auf EU-Ebene verbindliche Ziele für Mitgliedstaaten zum Schutz und Ausbau von Landsenken festgeschrieben. Dies ist absolut notwendig, um  bis 2050 ein Gleichgewicht zwischen Emissionen und Kohlenstoffabbau, in anderen Worten die Klimaneutralität, zu erreichen. Damit setzen wir ein klares Signal: Es muss Schluss sein mit Abholzung und intensiven landwirtschaftlichen Praktiken, die Klima, Mensch und Natur schaden.”

 

 

 

 

 Photo by Mika Baumeister on Unsplash  

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