Uber & co stehen nicht über EU-Arbeitsrecht!

EU-Parlament will mehr Schutz für Beschäftigte von digitalen Plattformen

Das Europäische Parlament hat heute in einer Plenarabstimmung seine Position zu zukünftigen europäischen Rechtsvorschriften für einen besseren Sozialschutz von Plattformarbeiter*inen, wie Uber-Fahrer*innen und Lieferfahrer*innen von Deliveroo, festgelegt.

Tilly Metz, Berichterstatterin für die Grüne Fraktion im Transportausschuss, ist erfreut über das heutige Resultat:

Trotz intensiver Lobbyarbeit von Uber und anderen digitalen Plattformen, tritt das Europäische Parlament bestimmt für die Rechte von Plattformarbeiter*innen wie Uber-Fahrer*innen und Essenslieferant*innen ein. Wir können große Plattformen wie Uber und Deliveroo nicht länger selbst bestimmen lassen, ob und welche Rechte Beschäftigte erhalten. Arbeiten Menschen unter dem Deckmantel der Selbstständigkeit für diese Plattformen, sind die Unternehmen nicht dazu verpflichtet, grundlegende Arbeitsrechte wie Mindestlohn und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu garantieren. Diese Abstimmung bringt uns der Abschaffung der Scheinselbstständigkeit und der Willkür von Algorithmen, die den Alltag der Plattformarbeiter*innen diktieren, ein Stück näher.

 Einige rechte Abgeordnete plädierten vor der Abstimmung unverhohlen für das ausbeuterische Business-Modell dieser großen Technologiekonzerne. In Folge des Qatargates und den Berichten über unlautere Lobbyverbindungen zwischen Uber und Emmanuel Macron oder auch der früheren Vize-Kommissionspräsidentin Neelie Kroes, müssen wir auch den Einfluss großer Tech-Unternehmen auf die europäische Gesetzgebungsarbeit genauer unter die Lupe nehmen.“

Hintergrund:

In der EU arbeiten aktuell um die 28 Millionen Menschen über digitale Arbeitsplattformen. Obwohl die meisten von ihnen tatsächlich selbständig sind, handelt es sich bei einer großen Gruppe dieser Menschen (5,5 Millionen laut Schätzungen der EU-Kommission) um Scheinselbständige, eigentliche Arbeitnehmer denen Sozialschutz und grundlegende Arbeitsrechte wie Mindestlohn und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert werden. Der Einsatz von algorithmischem Management in diesem Sektor bringt mit sich, dass die Arbeitnehmer*innen ständig überwacht werden und Entscheidungen, wie zum Beispiel eine Suspendierung von der Plattform, über sie getroffen werden, ohne dass sie genau wissen, wie oder warum.

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (EMPL) hat m Dezember mit großer Mehrheit eine fortschrittliche Stellung zur Plattformarbeitsrichtlinie angenommen: Lieferer*innen und Fahrer*innen sollten zwar nicht automatisch umklassiert werden, es läge im Zweifelsfall jedoch am Plattformunternehmen zu beweisen, dass es sich nicht um ein klassisches Arbeitgeberverhältnis handelt. Durch die heutige Plenarabstimmung wurde diese Position bestätigt.

Die Verhandlungen mit den EU-Ländern über die endgültige Gesetzgebung sollen Anfang des Sommers beginnen. Es ist zu erwarten, dass von mehreren Mitgliedstaaten heftiger liberaler Gegenwind bezüglich der starken Position des EU-Parlamentes kommen wird.

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