Systematische Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen: Europäisches Parlament missbilligt Frontex-Jahresabschluss

 

Straßburg, den 18. Oktober 2022 – Pressemitteilung

 

Das Europäische Parlament hat heute gegen die Genehmigung des Haushalts 2020 der EU-Grenzschutzagentur Frontex gestimmt. Mit einem Budget von 754 Millionen Euro im Jahr 2022, das in den kommenden Jahren noch steigen wird, ist Frontex die mit Abstand größte Agentur der Europäischen Union. Als eine von zwei Haushaltsbehörden ist das Europäische Parlament für die Kontrolle der Ausgaben der europäischen Gelder zuständig. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) deckte kürzlich auf, dass Frontex Grundrechtsverletzungen verschwiegen und nationale Behörden bei illegalen Pushbacks unterstützt hat.

 

Tilly Metz, Mitglied des Europäischen Parlaments:

„Die Beweise dafür, dass Frontex den Schutz der Menschenrechte an den Grenzen nicht ausreichend überwacht und teils selbst verletzt, häufen sich seit Jahren. Eine progressive Mehrheit der Parlamentarier*innen hat heute ein wichtiges Signal gesetzt: Europäische Werte und Rechtsstaatlichkeit müssen auch an den Grenzen der EU respektiert werden. Nur wenn Frontex den Schutz der Menschenrechte ausreichend garantiert, können die Jahresabschlüsse genehmigt werden.

Eine Missbilligung des Haushaltes bringt im Normalfall einen Rücktritt der Direktion mit sich. Der Direktor von Frontex ist jedoch bereits in diesem Frühjahr zurückgetreten. Mit der Missbilligung des Jahresabschlusses macht das Europäische Parlament deutlich, dass die Probleme damit aber noch nicht gelöst sind. Hier muss gründlich hinterfragt und aufgeräumt werden.”

 

Hintergrund

In einem Bericht über den Frontex-Jahresabschluss 2019 hatte das Europäische Parlament Bedingungen festgelegt, die Frontex erfüllen müsste, darunter die Ernennung von 20 Inspektoren zur Überwachung der Grundrechte bei Frontex-Einsätzen. Dank eines Vorschlags der Grünen/EFA-Fraktion wurde damals die zusätzliche Bedingung hinzugefügt, dass Frontex nicht mit ungarischen Behörden bei Rückführungsentscheidungen von Asylbewerber*innen kooperieren sollte, da diese die Menschenrechte nicht achten. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Frontex diese Bedingungen nicht erfüllt hat.

Darüber hinaus haben jüngste Untersuchungen der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF gezeigt, dass Frontex auch in anderen Ländern seit Jahren strukturell versagt hat, die Grundrechte von Flüchtlingen zu schützen und transparent mit diesen Verfehlungen umzugehen. Auch eine Untersuchung des Europäischen Parlaments legte die Beteiligung von Frontex an der illegalen Zurückdrängung von Flüchtlingen offen.

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