Straßburg, den 6. Juli 2022
Pressemitteilung
Heute, am 6. Juli, ist der Einwand gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission, der Investitionen in Gas und Kernenergie im Rahmen der EU-Taxonomie als nachhaltig einstufen würde, bei der Plenarabstimmung im Europäischen Parlament gescheitert. 75 Stimmen fehlten, um die nötige absolute Mehrheit von 353 Stimmen zu erreichen.
Tilly Metz, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, kommentiert:
“Es ist bitter, dass sich heute eine Mehrheit der Abgeordneten, gegen den Rat der Wissenschaft und auch des Finanzsektors selbst, für die Aufnahme von Gas- und Atomenergie in die EU-Taxonomie ausgesprochen haben.
Der Einwand des EU-Parlaments war unabdingbar, um den Vorschlag der Kommission noch zu stoppen, da ein Veto vonseiten der Mitgliedstaaten leider äußerst unwahrscheinlich ist.
Dabei wissen wir, dass es absolut unsinnig ist, in den nächsten Jahrzehnten weiterhin Milliarden an privaten und öffentlichen Investitionen in fossile und nukleare Energieträger zu leiten, die teils Laufzeiten bis 2100 erreichen können und uns noch lange in einer Energieabhängigkeit von Ländern wie Russland verharren lassen.
Stattdessen müssen wir den Anteil fossiler und nuklearer Energien kontinuierlich runterschrauben und Investitionen in sicherere, effizientere und nachhaltigere erneuerbare Energien fördern, um die vom Green Deal vorgesehene grüne Energiewende bis 2050 umzusetzen.
Wir müssen den Druck nun weiter aufrecht erhalten, und möglichst viele Mitgliedsstaaten dazu bewegen, sich dem luxemburgischen und österreichischen Vorhaben einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anzuschließen. Der Kampf gegen das Taxonomie-Greenwashing ist noch nicht vorbei!”
Hintergrund:
Die Taxonomie ist ein europäisches Rahmenwerk zur Erleichterung von nachhaltigen Investitionen. Ab 2023 müssen Finanzunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen bei ihren Investitionen oder Finanzprodukten angeben, welcher Anteil als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Damit werden die meisten Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Rentenfonds in die Taxonomie einbezogen.
Die Kommission veröffentlichte am 31. Dezember 2021 ihren Vorschlag, Gas und Atomkraft unter gewissen Bedingungen und als “Übergangslösungen’’ als nachhaltige Investitionen einzustufen. Dieser Vorschlag sorgte wegen Greenwashing-Risiko und der Gefährdung von Klima und Umwelt für viel Empörung.
Im Anschluss wurde der Vorschlag an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt. Er kann zwar dort nicht mehr verändert, jedoch innerhalb von 6 Monaten in seiner Gesamtheits abgelehnt werden. Für ein Veto gibt es hohe Hürden: Bei den Mitgliedstaaten bedarf es einer „verstärkten qualifizierten Mehrheit“ aus 20 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Im EU-Parlament braucht es eine absolute Mehrheit, das heißt 353 von 705 Abgeordneten.
Ist der Akt erst einmal in Kraft, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Luxemburg und Österreich hatten bereits kurz nach Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags angekündigt, diesen Schritt falls nötig gehen zu wollen.
Photo Credits: European Parliament