Brüssel, den 14. Juni 2022

Pressemitteilung

Taxonomie-Vorschlag zu Gas und Nuklear: erste Hürde für Parlamentsveto ist überwunden!

Umwelt- und Wirtschaftsausschüsse stimmen gegen Vorschlag der Kommission

 

Heute, am 14. Juni, haben die Umwelt- und Wirtschaftsausschüsse des Europäischen Parlaments für den Einwand gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission, der Investitionen in Gas und Kernenergie im Rahmen der EU-Taxonomie als nachhaltig einstufen würde, gestimmt (mit 76 gegen 62 Stimmen). Die Ablehnung des Taxonomie-Vorschlages der Kommission durch diese beiden Ausschüsse ist eine Voraussetzung für eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments, die für Anfang Juli geplant ist.

 

Tilly Metz, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, kommentiert:

 

“Mit der Abstimmung in den Umwelt- und Wirtschaftsausschüssen ist nun ein wichtiger erster Schritt für ein Veto des Europaparlaments gegen den Kommissionsvorschlag getan. Die relativ knappe Mehrheit in den Ausschüssen zeigt jedoch, dass vor allem gegenüber dem rechten und liberalen Lager noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, damit die notwendige Mehrheit im Plenum Anfang Juli zustande kommt. 

 

Der Einwand des EU-Parlaments ist unabdingbar, um den unsinnigen Vorschlag der Kommission noch zu stoppen, denn wir müssen leider davon ausgehen, dass es vonseiten der Mitgliedstaaten keine Mehrheit für ein Veto geben wird. 

 

Dabei sollte eigentlich allen klar sein, dass es absolut unsinnig ist, in den nächsten Jahrzehnten weiterhin Milliarden an privaten und öffentlichen Investitionen in fossile und nukleare Energieträger zu leiten, die teils Laufzeiten bis 2100 erreichen können. Stattdessen müssen wir den Anteil fossiler und nuklearer Energien kontinuierlich runterschrauben und Investitionen in sicherere, effizientere und nachhaltigere erneuerbare Energien fördern, um die vom Green Deal vorgesehene grüne Energiewende bis 2050 umzusetzen.”

 

Hintergrund:

 

Die Taxonomie ist ein europäisches Rahmenwerk zur Erleichterung von nachhaltigen Investitionen. Ab 2023 müssen Finanzunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen bei ihren Investitionen oder Finanzprodukten angeben, welcher Anteil als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Damit werden die meisten Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Rentenfonds in die Taxonomie einbezogen.

 

Die Kommission veröffentlichte am 31. Dezember 2021 ihren Vorschlag, Gas und Atomkraft unter gewissen Bedingungen und als “Übergangslösungen’’ als nachhaltige Investitionen einzustufen. Dieser Vorschlag sorgte wegen Greenwashing-Risiko und einer möglichen Gefährdung von Klima und Umwelt für viel Empörung. Luxemburg und Österreich kündigten an, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen zu wollen, falls der Vorschlag der Kommission angenommen wird.

 

Im Anschluss wurde der Vorschlag an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt. Er kann zwar dort nicht mehr verändert, jedoch innerhalb von 6 Monaten als Ganzes abgelehnt werden. Für ein Veto gibt es hohe Hürden: Bei den Mitgliedstaaten bedarf es einer „verstärkten qualifizierten Mehrheit“ aus 20 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Im EU-Parlament braucht es eine absolute Mehrheit, das heißt 353 von 705 Abgeordneten.

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