Brüssel, den 13. Juni 2022

Pressemitteilung

EU-Parlament: Ausschlaggebende Taxonomie-Abstimmung in Umwelt- und Wirtschaftsausschüssen

Morgen, am 14. Juni, wird in den Umwelt- und Wirtschaftsausschüssen des Europäischen Parlaments über einen möglichen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission, der Investitionen in Gas- und Nuklearenergie im Rahmen der EU-Taxonomie als nachhaltig einstufen würde, abgestimmt. Eine Ablehnung des Taxonomie-Vorschlages der Kommission durch diese beiden Ausschüsse ist eine Voraussetzung für eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments, die für Anfang Juli geplant ist.

Tilly Metz, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, weist auf die Bedeutung der morgigen Abstimmung hin:

“Das EU-Parlament muss unbedingt gegen den unsinnigen Vorschlag der Europäischen Kommission, Gas und Kernenergie als nachhaltige Investitionen einzustufen, Einspruch einlegen. Es geht hier nicht um ein Verbot von Gas- und Nuklearanlagen, sondern um die Frage, wohin wir in den nächsten Jahrzehnten Milliarden an privaten und teils öffentlichen Investitionen hinleiten wollen, um die Energiewende zu gestalten. In sichere, erneuerbare Technologien, oder in umweltschädliche und gefährliche Energien?

Wir müssen leider davon ausgehen, dass es vonseiten der Mitgliedstaaten keine Mehrheit für ein Veto geben wird. Sollte es morgen in den zuständigen Ausschüssen nicht zu einer Mehrheit für eine Ablehnung des Rechtsaktes kommen und dementsprechend keine Chance für ein Parlamentsveto geben, dann würde es für eine sinnvolle und zukunftsorientierte europäische Investitionspolitik sehr schlecht aussehen.”

Hintergrund:

Die Taxonomie ist ein europäisches Rahmenwerk zur Erleichterung von nachhaltigen Investitionen. Ab 2023 müssen Finanzunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen bei ihren Investitionen oder Finanzprodukten angeben, welcher Anteil als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Damit werden die meisten Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Rentenfonds in die Taxonomie einbezogen.

Die Kommission veröffentlichte am 31. Dezember 2021 ihren Vorschlag, Gas und Atomkraft unter gewissen Bedingungen und als “Übergangslösungen’’ als nachhaltige Investitionen einzustufen. Dieser Vorschlag sorgte wegen Greenwashing-Risiko und einer möglichen Gefährdung von Klima und Umwelt für viel Empörung. Luxemburg und Österreich kündigten an, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen zu wollen, falls der Vorschlag der Kommission angenommen wird.

Im Anschluss wurde der Vorschlag an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt. Er kann zwar dort nicht mehr verändert, jedoch innerhalb von 6 Monaten als Ganzes abgelehnt werden. Für ein Veto gibt es hohe Hürden: Bei den Mitgliedstaaten bedarf es einer „verstärkten qualifizierten Mehrheit“ aus 20 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Im EU-Parlament braucht es eine absolute Mehrheit, das heißt 353 von 705 Abgeordneten.

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