Brüssel, den 23. Februar 2022

Pressemitteilung

Sorgfaltspflicht von Unternehmen: Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Menschenrechtsverstöße und Umweltverbrechen in unseren Lieferketten

Die Europäische Kommission hat heute das Paket für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft veröffentlicht, das die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen und eine Mitteilung über menschenwürdige Arbeit in der Welt umfasst.

Tilly Metz, Mitglied des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Der Vorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung ist eine langjährige Forderung der Grünen und stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschenrechts- und Umweltverletzungen in den Lieferketten von Unternehmen zu stoppen. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission als einen Schritt in die richtige Richtung. Der Vorschlag umfasst die gesamte Wertschöpfungskette und enthält klare Haftungsbestimmungen.

Allerdings ist der heute vorgelegte Vorschlag nicht ehrgeizig genug, da er die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Klimarisiken und die Gleichstellung der Geschlechter nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus gilt die Richtlinie nur für größere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, respektiv in sogenannten Hochrisikosektoren, wie etwa der Textilindustrie, für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. So können gefährliche Schlupflöcher entstehen.

Es ist enttäuschend zu sehen, dass die Zusage von Ursula von der Leyen, ein Verbot von Zwangsarbeit vorzulegen, nicht in das Paket aufgenommen wurde. Ein solches Verbot ist ein notwendiges Instrument, das die Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht ergänzen würde. Bedauerlicherweise ist die heutige Mitteilung über menschenwürdige Arbeit in der Welt sehr vage. Ich warte gespannt auf einen separaten Gesetzesvorschlag, der wie versprochen noch vor Jahresende vorgelegt werden soll.“

Hintergrund:

Mit dem lang erwarteten Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDD) werden Unternehmen dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten und Betrieben zu ermitteln, zu bewerten und zu beseitigen. Er enthält die Sorgfaltspflichten, die von der EU und allen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2011 im Rahmen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt und angenommen wurden. Der Vorschlag wird zusammen mit einer Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit in der Welt veröffentlicht.

All d'Aktualitéit

IWWERT MECH

Tilly Metz »

Kontakt

Tilly Metz