Brüssel, 02. Februar 2022

Pressemitteilung

Taxonomie: Europäische Kommission hält an Nachhaltigkeitseinstufung von Atomkraft und Erdgas fest

Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission im Rahmen der Taxonomie-Verordnung ihren finalen Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zur Nachhaltigkeitseinstufung von Atomkraft und Gas veröffentlicht.

In diesem nur leicht veränderten Vorschlag hält die Kommission, trotz der heftigen Kritik der vergangenen Wochen, an ihrer Einstufung von Investitionen in Atomkraft und Gas als ‘nachhaltig’ fest

Für Tilly Metz, Mitglied des Umweltausschusses des EU-Parlaments, ist die Hartnäckigkeit der Kommission nicht nachzuvollziehen:

“Die Reaktionen der letzten Wochen aus Politik, Wissenschaft und von den Finanzmärkten hätten der Kommission doch klar zeigen müssen, wie unsinnig und gefährlich ihr Vorschlag, Investitionen in Atom und Gas als nachhaltig einzustufen, ist.

Investitionen in diese Energien widersprechen dem von der EU-Taxonomie geforderten Prinzip des ,Do No Significant Harm‘, und tragen dabei nicht mal zur Erreichung des EU-Emissionsreduktionsziels von 55 Prozent bis 2030 bei. Jeder Cent der in diese veralteten und nicht nachhaltigen Aktivitäten fließt, fehlt nachher bei der Investition in wirkliche Lösungsansätze für die Klimakrise, wie erneuerbare Energien.

Der heute vorliegende Text basiert auf unwissenschaftlichen Annahmen und würde Greenwashing auf den Finanzmärkten begünstigen. Falls die EU-Kommission ihre Pläne für ein nachhaltiges Label für Atom und Gas nicht zurückzieht, hoffe ich stark auf ein Veto vonseiten des Rates oder des Parlamentes.”

Hintergrund:

Die Taxonomie ist ein europäisches Rahmenwerk zur Erleichterung von ökologisch nachhaltigen Investitionen. Ab 2023 müssen Finanzunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen bei ihren Investitionen oder Finanzprodukten angeben, welcher Anteil als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Damit werden die meisten Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Rentenfonds in die Taxonomie einbezogen.

Nachdem die Entscheidung letztes Jahr immer wieder verschoben worden war, veröffentlichte die Kommission am 31. Dezember 2021 ihren Vorschlag, Gas und Atomkraft unter gewissen Bedingungen und als “Übergangslösungen’’ als nachhaltige Investitionen einzustufen. Prozedur und Inhalt dieses Vorschlags sorgten für viel Empörung: zu kurze Fristen, keine Folgenabschätzung oder öffentliche Konsultation, Greenwashing-Risiko, Gefährdung von Klima und Umwelt, die Liste der Vorwürfe ist lang. Luxemburg und Österreich kündigten sogar an, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen zu wollen, falls der Vorschlag der Kommission angenommen wird.

Der leicht veränderte Vorschlag muss nun an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Er kann zwar dort nicht mehr verändert, jedoch innerhalb von 6 Monaten als Ganzes abgelehnt werden. Für ein Veto gibt es hohe Hürden: Bei den Mitgliedstaaten bedarf es einer „verstärkten qualifizierten Mehrheit“ aus 20 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Im EU-Parlament braucht es eine absolute Mehrheit.

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