Pressemitteilung

Fazit des Untersuchungsausschusses zu Tiertransporten: erhebliche Mängel festgestellt, Empfehlungen noch nachzubessern

Heute am Donnerstag, 2. Dezember, hat der Untersuchungsausschuss zum Schutz von Tieren beim Transport (ANIT) über einen Bericht und seine Empfehlungen für eine neue EU-Tiertransportverordnung abgestimmt.

Der Untersuchungsausschuss fordert die Europäische Kommission auf, die Standards für den Tierschutz zu erhöhen. Die Grünen/EFA-Fraktion forderte ein Verbot des Transports von Tieren die noch keine fünf Wochen alt sind, zeitliche Begrenzungen unabhängig von der Transportart und eine maximale Transportdauer von acht Stunden für Straßen- und Lufttransporte. Leider konnten sich die Grünen/EFA heute nicht mit allen Forderungen durchsetzen, jedoch besteht noch die Hoffnung, dass im Januar 2022 im Plenum nachgebessert werden kann.

Für Tilly Metz, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion und Vorsitzende des Untersuchungssauschusses stellen die heutigen Abstimmungen trotzdem einen Schritt in die richtige Richtung dar:

„Der Tiertransport-Ausschuss hat heute einen wichtigen ersten Schritt für einen besseren Schutz von Tieren während des Transportes gemacht, auch wenn die Empfehlungen noch ambitiöser hätten ausfallen können. Begrüßenswert ist, dass der Kompromissvorschlag der Grünen/EFA-Fraktion für ein Transportverbot von Tieren in den ersten fünf Wochen ihres Lebens angenommen wurde. Hochschwangere Tiere sollen in Zukunft auch nicht mehr transportiert werden und Transporte von Schlachttieren auf 8 Stunden reduziert werden. Enttäuschend ist jedoch, dass die grüne Forderung nach einer generellen maximalen Transportzeit von 8 Stunden nur knapp eine Mehrheit der Stimmen verfehlt hat. Nach der finalen Abstimmung heute Abend wird es dann an allen Abgeordneten im Europäischen Parlament liegen, diesen Text im Plenum zu verbessern. Dies ist die letzte Möglichkeit um der Europäischen Kommission in Bezug auf den Tiertransport zu zeigen, dass die zukünftigen Regeln im Sinne des Tierschutzes und klein strukturierter landwirtschaftlicher Betriebe und nicht der globalen Agrarindustrie ausgelegt werden müssen.

Hintergund:

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie bis 2023 einen Vorschlag für eine Revision der Tiertransportverordnung veröffentlichen wird. Der Bericht und die Empfehlungen sind eine wichtige Gelegenheit für das Europäische Parlament, Forderungen über Verbesserungen, die in dem neuen Gesetz aufgeführt werden sollen, zu stellen.

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