Straßburg, den 16. September 2021

Pressemitteilung

Abstimmung im EU-Parlament zur Tierarzneimittelverordnung: Wie Interessen von Mensch und Tier gegeneinander ausgespielt werden.

Das Europäische Parlament hat sich am Mittwochabend gegen ein Veto des Umweltausschusses und damit für die Unterstützung eines Rechtsaktes der EU-Kommission zur Tierarzneimittelverordnung entschieden. Dieser Rechtsakt legt schwammige Kriterien für eine Liste von sogenannten  Reserveantibiotika fest, welche in Zukunft dem Menschen vorbehalten werden sollen. Der ausgewogene Veto-Vorschlag der Grünen/EFA-Fraktion im Umwelt- und Gesundheitsausschuss wollte durch verbesserte Kriterien und einer Ausnahmemöglichkeit für Einzelbehandlungen die Interessen der menschlichen Gesundheit und der Versorgung kranker Tiere gleichermaßen sichern, schaffte es jedoch nicht eine Mehrheit zu gewinnen.

Tilly Metz, Grünen-Abgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, kommentiert:

„Indem eine Mehrheit nun doch dafür gestimmt hat, dass jedes Antibiotikum, das in Zukunft für den Menschen reserviert wird, komplett von der Anwendung in der Tiermedizin ausgeschlossen wird, ist selbst die Einzelbehandlung kranker Tiere mit diesen Reserveantibiotika  auch dann nicht mehr möglich, wenn normale Antibiotika nicht mehr wirken. Dabei liegt das Problem nicht in einem gezielten Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedizin, sondern in der massiven, prophylaktischen Anwendung von Antibiotika in der Massentierhaltung, auch bei gesunden Tieren. Die Lösung besteht also nicht in diesem absoluten Verbot, sondern in der Förderung einer nachhaltigeren Tierhaltung, damit in Zukunft nicht noch mehr Menschen und Tiere in der EU an resistenten Keimen sterben müssen.“

Hintergrund

Reserveantibiotika werden in der Massentierhaltung oftmals nicht einzelnen kranken Tieren verabreicht, sondern auch vielen Gesunden. Durch den massenhaften Einsatz entwickeln sich vermehrt gefährliche Resistenzen, die auch schädlich für den Menschen sind. Das Problem der Resistenzbildung bei der Einzelanwendung ist viel geringer, da viel weniger Tiere und entsprechend viel geringere Mengen von Antibiotika verabreicht werden. Reserveantibiotika sind Wirkstoffe, die grundsätzlich dem Menschen vorbehalten sein sollten, und dann verabreicht werden, wenn sonstige Antibiotika versagen. Ohne wirksame Regulierungen besteht die Gefahr, dass sich Resistenzen gegen Reserveantibiotika bei Mensch und Tier weiter ausbreiten.

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