Brüssel, den 15. Juli 2021
Pressemitteilung
Am heutigen Mittwoch, dem 15. Juli, kündigte die Europäische Kommission die Einleitung zweier Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn an. Auch Polen soll in Kürze per Brief eine formelle Ermahnung und Aufforderung zu mehr Kooperation erhalten.
Die beiden Mitgliedstaaten Ungarn und Polen haben mit ihren rezenten anti-LGBTI Politiken für viel Aufsehen und Empören gesorgt. In Ungarn verbat ein neues Gesetz das Vertreiben von LGBTI-Inhalten, oder ‘nicht traditionellen Familien’, in Büchern, Broschüren, Aufklärungskampagnen oder Werbungen. In Polen werden seit Februar 2019 sogenannte ‘LGBTI-freie Zonen’ verkündet, in denen jegliche LGTBI- Symbole oder -Inhalte verboten sind. In diesem feindlichen Klima häufen sich seitdem in beiden Ländern die Übergriffe auf Mitglieder der Regenbogengemeinschaft und die Angst vor weiteren Eskalationen steigt.
Vor allem vom Europäischen Parlament, aber auch vonseiten einer Mehrheit der Mitgliedstaaten, Luxemburg mit an der Spitze, kamen in den letzten Monaten immer stärkere Forderungen nach einer strengen europäischen Antwort auf die LGBTI-diskriminierenden Maßnahmen.
Tilly Metz, grüne Europaabgeordnete und Mitglied der LGBT-Intergruppe des Europäischen Parlaments, kommentiert die heutige Ansage der Europäischen Kommission:
„Ich begrüße die Entscheidung der Kommission, mit 3 Vertragsverletzungsverfahren endlich ernste Schritte gegen Ungarn und Polens anti-LGBTI-Maßnahmen einzuleiten. Die wachsende und institutionalisierte Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTI-Gemeinschaft in Polen und Ungarn ist schockierend und darf nicht toleriert werden. Es geht hier nicht um ‘Propaganda’ oder das Vertreiben einer gewissen ‘Ideologie’, sondern um Menschenrechte; Menschenwürde, Recht auf Sicherheit und Familie, Informationsfreiheit!
Der Rechtsstaat und der Respekt der Menschenrechte sind zentrale Grundpfeiler der Europäischen Union und Grundbedingungen für deren Mitgliedschaft. Da Polen und Ungarn sich ‘solidarisch’ gegenseitig vor Rechtsstaatlichkeit-Sanktionsverfahren (Artikel 7 EUV), bei denen es zu einer Suspendierung der EU-Mitgliedschaft kommen kann, schützen, ist diese Sanktionsmöglichkeit leider nicht verfügbar. Mit den heutigen Verkündungen hat die Europäische Kommission jedoch gezeigt, dass sie Ungarn und Polens Verhalten nicht hinnehmen wird, denn Vertragsverletzungsverfahren sind das nächstbeste Instrument um dafür zu sorgen, dass Mitgliedstaaten sich an EU-Recht halten.“