Brüssel, den 25.06.2021

Gemeinsame Agrarpolitik: eine Reform, die keine ist

Am heutigen Freitag, dem 25. Juni, wurden die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik, welche seit Ende des letzten Jahres liefen, größtenteils abgeschlossen. In einer zweitägigen Marathonsitzung wurden die letzten großen Streitpunkte zwischen Rat und Parlament gelöst.

Tilly Metz, grüne Europaabgeordnete und Schattenberichterstatterin für die Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), kommentiert:

„Nun ist es soweit, nach über drei Jahren Arbeit sind die großen Linien für die nächste Gemeinsame Agrarpolitik gezeichnet. Die Einigung zwischen Rat und Parlament, auf der Basis eines Vorschlages der Kommission, ist enttäuschend; sie wird weder den Erwartungen des European Green Deals gerecht werden, noch dem Höfesterben in der Europäischen Union entgegenwirken. Gebraucht wurde eine richtige Reform, ein Paradigmenwechsel, bei der eine Belohnung von Leistungen für Klima, Umwelt und Biodiversität im Mittelpunk steht. Das Resultat der Verhandlungen entspricht dem jedoch nicht, denn bekommen haben wir eine Minimalreform, mit etlichen Schlupflöchern und Gelegenheiten für ‚Greenwashing‘.

Hätte die Europäische Kommission sich dazu entschieden, nach der Veröffentlichung des Green Deals eine ganz neue GAP-Vorlage vorzulegen, hätte diese Katastrophe für Klima, Natur und Bauernstand vielleicht vermieden werden können. Auch eine stärkere Ausgangsposition des Parlaments hätte das Endresultat möglicherweise verbessern können, diese Chance wurde jedoch von einer konservativen Mehrheit verspielt.  Jetzt ist es an den Mitgliedstaaten, mit ambitiösen nationalen Strategieplänen die fehlende Ambition auf EU-Ebene zu kompensieren.“

Zum Hintergrund: 

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ist ein Paket aus der Verordnung über die nationalen Strategiepläne, der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation und der Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis Ende des Jahres ihre nationalen Strategiepläne vorlegen. Die GAP soll nach einer zweijährigen Übergangsverordnung ab dem Jahr 2023 in Kraft treten.

 

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