Brüssel, 21. Oktober 2020

Pressemitteilung

Erneuerung der Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und die Veggie Burger-Debatte: ‘Ceci n’est pas une saucisse’

Im Rahmen der Abstimmungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik diese Woche wird auch über eine Erneuerung der Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse abgestimmt. Unter den Änderungsvorschlägen zur GMO-Verordnung, die bereits im April 2019 durch den damaligen Agrarausschuss angenommen wurden und jetzt wieder auf dem Tisch liegen, sind den Grünen besonders Nummer 165 und 171 ein Dorn im Auge. Die EU-Abgeordnete Tilly Metz erklärt:

„ Der „Veggie Burger-Änderungsantrag“ (Vorschlag Nummer 165) hat schon vielerorts für Aufsehen gesorgt. Der Vorschlag, hervorgebracht von Sozialdemokrat Eric Andrieu (FR), möchte Produktbezeichnungen wie „Veggieburger“, „Veggiewurst“, „Veganer Schnitzel“, „Vegane Nuggets“ verbieten. Solche Bezeichnungen dürften dann nur noch ausschließlich für Produkte verwendet werden, welche tierisches Fleisch enthalten. Der Vorwand? Bei Konsumenten für Klarheit sorgen: Ihnen wird unterstellt, beim Kauf eines Veggieburgers nicht zu wissen, dass sie kein Fleisch kaufen. Dieser Vorwand ist jedoch nicht gültig, und der Europäische Verbraucherbund fordert eine klare Ablehnung dieses bevormundenden und fehlgeleiteten Änderungsantrages fordert.

Ähnlich verhält es sich bei Änderungsantrag Nummer 171, zu Produktbezeichnungen für Milchprodukte. Bezeichnungen wie „Sojamilch“ und „Kokosnussjoghurt“ dürfen theoretisch schon seit der 2013 Reform der GMO nicht mehr genutzt werden, dies wurde 2017 vom Europäischen Gerichtshof gefestigt. Der Änderungsantrag 171 geht jedoch noch einen Schritt weiter in der „Marketingzensur“: bei pflanzlichen Alternativen zu Milchprodukten soll fortan nicht mal mehr im Feindruck auf der Verpackung angegeben werden können, dass es sich um Alternativen zu Milchprodukten handelt. Dies würde bedeuten, dass Produzenten sich dem Risiko einer rechtlichen Strafe aussetzen, wenn sie Informationen wie „pflanzliche Alternative zu Joghurt“, „kann Kuhmilch beim Backen ersetzen“ oder „Cheese-Style“ auf die Verpackung ihrer pflanzlichen Produkte schreiben.

Ich interpretiere diese beiden Änderungsanträge als schon fast absurde Versuche von Fleisch- und Milchlobby, den Erfolg von vegetarischen oder veganen Alternativen zu Fleisch- und Milchprodukten durch legale Zensur noch irgendwie aufzuhalten. Verbraucher die fleisch- oder milchfreie Produkte kaufen, tun dies ganz bewusst, für mehr Abwechslung, eine bessere Klimabilanz, weniger gesättigtes Fett, persönliche Überzeugung oder einfach aus Neugierde. Hilfreich für mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Kühlregal wäre deswegen eher ein EU-weites, obligatorisches Label für vegetarische und vegane Produkte. Diese, übrigens langjährige, Forderung der Grünen Fraktion stieß bei der EU-Kommission jedoch bislang auf taube Ohren.“

 

All d'Aktualitéit

IWWERT MECH

Tilly Metz »

Kontakt

Tilly Metz