Brüssel, den 24. September 2019

Pressemitteilung
Steuervermeidung: Grüne/ EFA fordern bessere EU-Gesetze gegen Steuerdumping

Am heutigen Dienstag hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Falle Steuervorteile von Fiat Recht gesprochen. Die EU-Kommission hatte 2015 per Beschluss festgestellt, dass Luxemburg Fiat Finance selektive Steuervergünstigungen gewährt hatte, Fiat und Luxembourg hatten in den Rechtssachen T755/15 und T759/15 gegen den Beschluss der EU-Kommission von 2015 geklagt. Die Richter haben heute die Einsprüche Luxemburgs sowie des Unternehmens abgewiesen.

Die grüne Europaabgeordnete Tilly Metz begrüßt dieses Urteil:

„Es geht hier um Fairness: Wenn die Länder in einem Wettbewerb um die niedrigsten Steuern von großen Konzernen gegeneinander ausgespielt werden, und wir dabei mitmachen, können wir nicht ernsthaft behaupten, dass wir an der Gestaltung sozialer Gerechtigkeit arbeiten.

Als Grüne/EFA fordern wir die neue Kommission auf, sich für fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen einzusetzen, beispielsweise durch einen europaweiten Minimalsteuersatz für Unternehmen. Es darf nicht sein, dass große Unternehmen sich ungestraft ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen. Besonders unfair ist diese Praxis gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), die Kreativität und Innovation in Europa voranbringen. Letztere müssen gefördert statt gebremst werden. Wir erwarten starke Maßnahmen von der neuen Kommission und werden die Anhörungen, die nächste Woche beginnen, aufmerksam verfolgen!“

Hintergrund

Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission per Beschluss festgestellt, dass Luxemburg und die Niederlande Fiat Finance and Trade bzw. Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt haben, die gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.

Nach EU-Beihilfevorschriften sind Steuervorscheide legal. Komplexe Methoden zu verwenden, um wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Verrechnungspreise festzulegen, mit denen Gewinne zu Unrecht verlagert werden, damit Unternehmen weniger Steuern zahlen müssen, ist jedoch rechtswidrig. Dadurch würde den betreffenden Unternehmen ein unfairer Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen (in der Regel KMU) verschafft. Letztere werden auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Gewinne besteuert, weil sie für die von ihnen verwendeten Waren und Dienstleistungen Marktpreise zahlen.

Die Richter haben heute den Beschluss der EU-Kommission gegenüber von Fiat bestätigt und das Urteil im Falle Starbucks widerrufen. Diese Urteile sind die Ersten in einer Reihe von Beschlüssen der Brüsseler Behörde zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Apple.

 

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