Pressemitteilung

Meeresverschmutzung eindämmen: EU-Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen

Am heutigen Mittwoch haben die Europaabgeordneten im Plenum mit großer Mehrheit eine EU-Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen angenommen. Die Gesetzgebung regelt das Entladen von Abfällen von Schiffen. Sie ist an das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) angepasst und geht in verschiedenen Punkten darüber hinaus. Der Text ist ein großer Erfolg für die Grünen im Europaparlament und trägt zum Eindämmen der Plastikflut in den Meeren und zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei.

Die Europaabgeordnete Tilly Metz begrüßt diese Abstimmung:

„Abfälle im Meer stellen nicht nur eine Gefahr für Meeresarten und Ökosysteme dar, sie sind auch eine Gefahr für die Menschliche Gesundheit. Es darf für Schiffe einfach nicht mehr finanziell interessant sein, ihre Abfälle auf See zu entsorgen! Mit der Umsetzung dieser Richtlinie muss jedes Schiff eine Gebühr zahlen, die sie dazu berechtigt, Abfälle in einem Hafen zu entladen, unabhängig davon, ob eine Entladung tatsächlich erfolgt.

So wird der nötige Anreiz geschaffen, um Abfälle auch abzugeben. Diese Gebühr wird auch für Fischereifahrzeuge und Sportboote erhoben. Das bedeutet, dass auch das Problem der Entsorgung von alten Fischernetzen und passiv gefischten Abfällen angegangen wird. Dies wird dazu beitragen, unsere Meere vor der Verschmutzung durch Kunststoffabfälle, nicht mehr genutzten Fanggeräten oder sonstigen Müll zu schützen, die derzeit unsere Meeresumwelt schädigen.“

Hintergrund
Mit der heutigen Abstimmung validiert das Europäische Parlament das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen. Die Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen ist Teil der Europäischen Plastikstrategie und komplementär zur Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Wegwerfplastik- Richtlinie).
Durch die Überarbeitung der geltenden Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen aus dem Jahr 2000 wird neben der Vermeidung der Verschmutzung der Meere auch die Effizienz des Hafenbetriebs durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Branche und andere Interessenträger verbessert. Des Weiteren wird die Richtlinie mit den EU-Abfallvorschriften in Einklang gebracht, indem beispielsweise vorgeschrieben wird, dass Häfen über Abfallbewirtschaftungspläne verfügen müssen. Die EU-Gesetzgebung wird schließlich auch an das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) angepasst, das seit dem Erlass der geltenden Richtlinie geändert wurde.
Binnenmitgliedstaaten, die weder über Häfen noch über ihre Flaggen führende Schiffe verfügen, müssen die Richtlinie oder bestimmte Teile davon nicht umsetzen.

 

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