Pressemitteilung
Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen: Bessere Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Am heutigen Mittwoch haben die Abgeordneten in der Plenartagung des Europaparlaments mit großer Mehrheit einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit angenommen. Mit dieser Richtlinie sollen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt werden, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Darunter befinden sich zum Beispiel Computer, Telefone und Fernsehgeräte, Telefon- und audiovisuelle Dienstleistungen, Personenbeförderung, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, E‑Books und der elektronische Handel.  
Diese Richtlinie, über die sich der Rat, die Kommission und das Parlament in Trilog-Verhandlungen einig geworden sind und die nun vom Europaparlament angenommen wurde, soll die Funktionsweise des Binnenmarktes verbessern, indem sie es für die Unternehmen leichter macht, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten und so Innovation zu fördern und das Angebot barrierefreier Produkte und Dienstleistungen für die rund 80 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in der EU leben, zu verbessern.

Die Europaabgeordnete Tilly Metz, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sieht das Verhandlungsresultat kritisch:

“Das Fehlen gemeinsamer EU‑Vorschriften darf Menschen mit Behinderung nicht weiter einschränken. Die Richtlinie für Barrierefreiheit von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen versucht, Barrierefreiheit innerhalb der EU durch den Binnenmarkt auszubauen. Es ist ein wichtiger Schritt, die Richtlinie geht jedoch leider nicht weit genug.
Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen besonders bei der Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Transport, bei den Bankdienstleistungen und bei audiovisuellen Leistungen nachbessern. Die neue Gesetzgebung enthält nur freiwillige Maßnahmen. Dabei brauchen wir dringend verpflichtende Anforderungen! Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um die Inklusion in ganz Europa zu fördern. Hierfür muss das Prinzip des ‚Design for All‘ in allen Bereichen, auch für alle Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt der Standard werden.“
 
Hintergrund
Rund 80 Millionen Menschen in der EU haben eine mehr oder minder schwere Behinderung. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung wird diese Zahl bis 2020 auf voraussichtlich rund 120 Millionen Menschen ansteigen. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte und aktive Teilhabe der Betroffenen an der Gesellschaft. Luxemburg ist als Mitgliedstaat der EU seit 2011 Vertragspartei des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und somit verpflichtet alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit herzustellen. Es umfasst Bürgerrechte, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und ein breites Spektrum von Politikbereichen: von Justiz über Verkehr bis hin zu Beschäftigung und Informationstechnologien. Artikel 9 des Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten, einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Mit der Richtlinie gibt die EU sich gemeinsame Standards und ermöglicht es so die Kosten für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch Skaleneffekte zu senken. Des Weiteren wird sich eine Verbesserung der Autonomie älterer oder behinderter Menschen erwartet.

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