Pressemitteilung
Glyphosat: EuGH-Urteil ist ein Riesenerfolg für Mensch, Umwelt und Artenvielfalt

Am heutigen Donnerstag hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Fall Grüne/EFA gegen EFSA, Monsanto und Cheminova geurteilt, dass die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bislang unter Verschluss gehaltene Studien über das Krebsrisiko von Glyphosat veröffentlichen muss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das öffentliche Interesse, das schwerer wiegt, als Geschäftsgeheimnisse von Monsanto und Co. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte zuvor erklärt, dass sie Glyphosat auf der Grundlage unveröffentlichter Studien von Monsanto als nicht krebserzeugend eingestuft hatte.

Die grüne EU-Abgeordnete Tilly Metz begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs:

Öffentliches Interesse geht vor Geschäftsgeheimnis und kommerziellen Interessen! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein riesiger Erfolg im Kampf für den Schutz der Gesundheit, Umwelt und Artenvielfalt. Unabhängige Wissenschaftler können nun die Giftigkeit von Glyphosat anhand von öffentlich zugänglichen Studien neu beurteilen. Diese Entscheidung ist ein großer Schritt im Kampf gegen den Lobbyismus und für die Transparenz.“

 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-03/cp190025en.pdf

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