Pressemitteilung

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Pflege: Bessere Informationspflichten über Patientenrechte in der EU

Am heutigen Dienstag hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) mit großer Mehrheit einen Evaluierungsbericht zur Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Die Gesetzgebung regelt die Bedingungen, unter denen Patienten unter Erstattung der Kosten medizinische Leistungen in einem anderen EU-Land erhalten können. Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen die Krankheitskostenerstattung sowie die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

In seinem Evaluierungsbericht nimmt der ENVI-Ausschuss die bestehende Gesetzgebung auf den Prüfstand und spricht Empfehlungen für eine weitere Verbesserung aus. Unter anderem sollen die nationalen Kontaktstellen – in Luxemburg sind das die Nationale Krankenkasse (CNS) und der Service national d’information et de médiation santé – weiter gestärkt werden, damit Patienten klare und präzise Informationen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erhalten können. Zusätzlich spricht der ENVI-Ausschuss sich dafür aus, dass der Zugang zur Europäischen Krankenversicherungskarte ohne Diskriminierung gewährleistet wird, insbesondere für Leiharbeitnehmer, Selbstständige und Personen mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen sowie Studenten und Arbeitssuchenden. Nicht zuletzt fordern die Abgeordneten auf Initiative der grünen Verhandlungsführerin Tilly Metz mehr europäische Unterstützung und Fördergelder für die Einrichtung von spezialisierten Behandlungszentren für seltene Krankheiten.

Die Europaabgeordnete Tilly Metz hat sich als Verhandlungsführerin für die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament an der Ausarbeitung des Evaluierungsberichts beteiligt und zeigt sich zufrieden mit dem Resultat der Abstimmung im ENVI-Ausschuss:

„Die Gesetzgebung über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Pflege ist ein gutes Beispiel für den konkreten Mehrwert der Europäischen Union im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Sie sichert starke Patientenrechte in der gesamten EU und garantiert den Zugang zu alternativen und spezialisierten Behandlungsmethoden im Ausland. Die Evaluierung zeigt, dass wir an einigen Stellschrauben drehen können, um die Patientenrechte in der EU weiter zu verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gesundheitssysteme in der EU besser koordiniert werden, der Zugang zur Europäischen Krankenversicherungskarte diskriminierungslos gewährleistet wird und die administrativen Hürden für die Rückerstattung von Gesundheitsdienstleistungen abgebaut werden. Jeder Mensch in Europa hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige und erschwingliche Gesundheitsversorgung und Pflege.“

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