Pressemitteilung

Einstimmigkeitsprinzip bei Steuerfragen: Mehr Mehrheit wagen in der Steuerpolitik!

Die Europäische Kommission hat am heutigen Dienstag einen Vorschlag vorgelegt, um Steuerfragen mit qualifizierter Mehrheit im Rat zu entscheiden. Bisher gilt das Einstimmigkeitsprinzip, das Entscheidungen blockiert. Wichtige Vorhaben für eine europäische Reaktion auf die Steuerskandale hängen seit Jahren im Rat fest, darunter die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB), die Digitalsteuer, die Umsatzsteuerreform und Sanktionen gegen Steueroasen. Die EU-Kommission will die Brückenklausel („Passerelle-Klausel”) im EU-Vertrag nutzen, deren Nutzung jedoch selbst die Einstimmigkeit aller Mitgliedsländer verlangt.

In der EU-Kommission gibt es wohl keinen politischen Willen, Artikel 116 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu nutzen, der eine Mehrheitsabstimmung in Steuerfragen ohne Einstimmigkeit erlaubt, wenn die EU-Kommission Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt feststellt. Genau das hatte Jean-Claude Juncker am 30. Mai 2017 in einer öffentlichen Anhörung des Untersuchungsausschusses zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung versprochen.

Die grüne Europaabgeordnete Tilly Metz kommentiert den EU-Kommissionsvorschlag:

„Um die Funktionsfähigkeit der Union zu verbessern, müssen wir in möglichst vielen Politikbereichen raus aus dem Einstimmigkeitsprinzip bei den Abstimmungen im Rat. Dies gilt sowohl für die Außen- und Sicherheitspolitik wie auch für die Steuerpolitik. Wir müssen als Europäer in diesen Bereichen einfach kollektiv besser werden und neue Wege gehen, ohne ständig auf nationale Egoismen Rücksicht zu nehmen. Insofern begrüße ich den Vorstoß der EU-Kommission.

Leider stellt Jean-Claude Junckers heutiger Vorschlag bloß ein Ablenkungsmanöver dar. Was aussieht wie ein sinnvoller Schritt zur Überwindung der Blockade in Steuerfragen, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Eintagsfliege: die EU-Kommission will Einstimmigkeitsblockaden mit einem einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten überwinden. Das ist absurd und hat offensichtlich keine Erfolgsperspektive.

Wenn die EU-Kommission einen sinnvollen Vorschlag machen will, dann muss sie etwa bei der gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage und der Digitalsteuer über Artikel 116 ins Mehrheitsverfahren wechseln.“

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