Pressemitteilung
Verbot von Einweg-Plastik: Ende des Plastikwahns in Sicht

Zukünftig soll es Einweg-Plastikartikel wie Strohhalme, Plastikbesteck und Wattestäbchen aus Plastik, Plastikbecher und bestimmte Lebensmittelverpackungen in der Europäischen Union nicht mehr geben. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am heutigen Mittwoch über das Ergebnis der Verhandlungen über die Einweg-Plastik-Richtlinie ab („Richtlinienvorschlag über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“).

Die grüne Europaabgeordnete Tilly Metz kommentiert:

„Nachdem die EU-Kommission noch vor wenigen Jahren jede Notwendigkeit für Plastikverbote bestritten hat, ist die Einigung ein großer Erfolg für die Umweltbewegung und zeigt, dass wir mit Druck aus der Zivilgesellschaft und starken Grünen im Europaparlament ambitiöse Umweltpolitik in Europa machen können.

Das Ende des Einwegmülls ist der Startschuss für eine Gesellschaft, die weniger Abfall produziert und nachhaltiger wirtschaftet. Mit dem Verbot verschiedener Plastikprodukte, den neuen Informationspflichten auf Plastikprodukten und mit ambitiösen Recycling- Zielen setzt die Europäische Union ein starkes Zeichen gegen fährlässigen und umweltverschmutzenden Konsum. Der nächste Schritt ist eine Plastiksteuer, um so Anreize für Innovationen und die Entwicklung nachhaltiger Alternativen zum Plastik zu schaffen.“

Hintergrund

Die Richtlinie, auf die die Institutionen sich im Dezember geeinigt hatten, sieht vor, dass Einwegartikel wie Strohhalme, Besteck und Wattestäbchen sowie Kunststoffbecher und Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol vollständig verboten werden.

Außerdem enthält sie Bestimmungen für die Reinigung und Entsorgung von Zigarettenkippen durch die Tabakindustrie nach dem Verursacherprinzip, Sammelstellen für Getränkeflaschen und für die Herstellung von an Flaschen befestigten Getränkeverschlüssen und setzt den EU- Mitgliedstaaten nationale Reduktionsziele für Becher und Lebensmittelverpackungen.

Die Richtlinie tritt im Frühjahr 2021 in Kraft.

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