Pressemitteilung

Neue Gentechnologien: EuGH verpasst Monsanto und co. einen Dämpfer

Am heutigen Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-528/16: französische Confédération paysanne gegen die französische Regierung geurteilt, dass sogenannte „Neue Gentechnologien“ die gleichen Risiken beherbergen wie die bereits existierenden Gentechnik-Methoden und somit nicht befreit sind von den strengen Schutzvorschriften, die für Gentechnik gelten.

Hierzu erklärt die grüne Europaabgeordnete Tilly Metz:

„Heute ist ein guter Tag für die europäischen Konsumenten. Das Urteil der Richter in Luxemburg versetzt den Plänen von Monsanto und co. einen Dämpfer. Neue Gentechnologien sind nur ein weiteres Mittel von Monsanto und anderen agro-industriellen Konzernen, um ihre Marktmacht im Bereich der Nahrungsmittelproduktion zu zementieren. Statt auf solche Methoden zu setzen, brauchen wir in Europa eine grundsätzliche Abkehr von der hochindustrialisierten Turbolandwirtschaft hin zu einer Nahrungsmittelproduktion im Einklang mit der Natur und den Verbraucherwünschen.

Einige Mitgliedstaaten wie Belgien und Schweden haben bereits Testversuche mit diesen neuen Methoden erlaubt. Ich fordere diese Mitgliedstaaten nun dazu auf, diese illegalen Testversuche unverzüglich zu beenden!“

Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180111de.pdf

Was sind die „neuen Gentechnologien“?

Neue Gentechnologien sind Techniken, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, um die Genome von Pflanzen, Tieren, Bakterien und Menschen zu manipulieren. Beispiele solcher Methoden sind: Cisgenesis, Verfahren basierend auf Oligonukleotide, Nukleas- Anwendungen (DNA-Spleißung), direktes Eingreifen in Genregulation und das berühmte CRISPR/CAS 9.

Die Industrie nennt sie „new breeding techniques“ um die Grenze zwischen den bereits bekannten Gentechnik-Methoden und diesen neuen Gentechnologien zu verwischen. Diese neuen Methoden beinhalten jedoch ein direktes Eingreifen in das Genom oder die molekulare Struktur der Zelle. Als solche können sie nicht als konventionelle Zuchtmethoden betrachtet werden und weisen ähnliche Risiken auf wie bekannte Methoden zur gentechnischen Veränderung von Organismen.

Nach dem Scheitern der Ausbreitung von konventionell genmanipulierten Pflanzen in der EU, und mit dem potentiellen Verbot ihrer „besten“ Pestizide wie Glyphosat, werden diese neuen Gentechnik-Methoden von der Agro-Industrie als die Haupteinnahmequelle in 10 bis 20 Jahren gesehen. Das ist der Grund warum, während sie öffentlich für die „alten“ Gentechnik-Verfahren kämpfen, sie sich auch diskret für die Deregulierung neuer Gentechnologien auf EU-Level einsetzen.

Was steht auf dem Spiel?

Über den Rechtscharakter dieser neuen Techniken wird seit 10 Jahren diskutiert: produzieren sie legal gesehen genmanipulierte Pflanzen? Und wenn ja, sollten sie von den bestehenden EU-Auflagen von Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Biosicherheit der derzeitigen Gentechnik-Verfahren (Transgenesis-Verfahren) unter der GVO-Direktive (2001/18) ausgeschlossen sein?

Wenn diese Methoden von ihrem Rechtscharakter her nicht als Gentechnik-Verfahren eingestuft werden, oder wenn sie aus anderen Gründen von den EU-Auflagen unter der Direktive 2001/18 ausgeschlossen werden, führt dies dazu, dass die daraus entstehenden Produkte wie Saatgut, Pflanzen, Tiere und tierische Produkte genau wie konventionelle Produkte behandelt werden. Dies bedeutet: keine Risikobewertung, keine Kennzeichnung des Saatguts, der Lebensmittel oder der Futtermittel und keine Kontrolle der Dissemination des genetisch veränderten Materials.

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